GBK-24-02-2#4 Hochlaufentgelt für das Wasserstoff-Kernnetz

Konsultation

Die Bundesnetzagentur stellt einen Festlegungsentwurf zur Konsultation.

Beschlussentwurf Wasserstoff-Hochlaufentgelt
Festlegungsentwurf englisch

Die Große Beschlusskammer Energie hat sich bei ihren Erwägungen auf die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens gestützt, welches sie am 06.09.2024 mittels Beweisbeschluss eingeholt hat.

Gutachten

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

02.05.2025 (Eingang)

gegeben.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „GBK-24-02-2#4; Name Ihrer Institution“.

GBK-24-02-2#4

Weitere Informationen zum Verfahren

Stand: 26.03.2025

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