BK8-24-001-A Festlegung

Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG, Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unter dem Aktenzeichen BK8-24/001-A eröffnet.

Die Festlegung fällt nach § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i) EnWG in die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer. Die Große Beschlusskammer hat die Festlegung der Beschlusskammer 8 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 4 EnWG i.V.m. § 59 Abs. 1 EnWG übertragen.

Als nächsten Schritt wird die Bundesnetzagentur im Laufe des Mai einen Festlegungsentwurf veröffentlichen. Auch hierzu wird es die hinreichende Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben.

Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur im Zuge der Konsultation ein offenes Webinar für alle interessierten Kreise anbieten, um sowohl das konzipierte Modell und die Abwicklung als auch Neuerungen gegenüber dem im Eckpunktepapier vorgestellten Modell näher zu erläutern. Dieses Webinar wird ausschließlich online über WebEx am

Freitag, den 24.05.2024 von 10:30 bis 12 Uhr stattfinden.

Der Link zur Teilnahme am Webinar wird einige Tage vorher auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt. Eine Aufzeichnung des Termins wird im Anschluss ebenfalls veröffentlicht.

***

Archiv zum Festlegungsverfahren BK8-24/001-A

Konsultation Eckpunktepapier

Die Bundesnetzagentur hat am 01.12.2023 Eckpunkte einer Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Konsultation gestellt. Zu diesem Eckpunktepapier bestand die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 31.01.2024. Alle Stellungnahmen können unter dem folgenden Link abgerufen werden.

Eckpunktepapier (pdf / 3 MB)

Stellungnahmen zum Eckpunktepapier

Ergänzend hat die Bundesnetzagentur eine FAQ zur beabsichtigten Festlegung zur Verfügung gestellt.

BK8-24-001-A

Stand:18.04.2024

Mastodon