BK8-24-001-A

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG, Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Die Bundesnetzagentur hat im April 2024 gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien unter dem Aktenzeichen BK8-24-001-A eröffnet und ein Eckpunktepapier sowie einen Festlegungsentwurf konsultiert. Auf Basis der beiden Konsultationen hat die Beschlusskammer 8 eine detaillierte Regelung zur Entlastung von Verteilernetzbetreibern bzw. deren Netznutzern erarbeitet, die in besonderer Weise durch den Anschluss von EE-Anlagen betroffen sind.

Die Festlegung fällt nach § 59 Abs. 3 S. 3 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i) EnWG in die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer. Die Große Beschlusskammer hat die Festlegung der Beschlusskammer 8 gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 EnWG i.V.m. § 59 Abs. 1 EnWG übertragen.

Am 28.08.2024 hat die Beschlusskammer 8 das Festlegungsverfahren mit folgender Entscheidung abgeschlossen:

FL EE-Kostenwälzung (pdf / 2 MB)

Der Erhebungsbogen nach § 28 Nr. 3 und 4 ARegV für das Kalenderjahr 2025, der die Regelungen aus dieser Festlegung berücksichtigt, wird in Kürze auf der Webseite der Beschlusskammer 8 veröffentlicht.

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 h) und i), S. 5 EnWG, Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

Parallel zu dem Festlegungsverfahren BK8-24-001-A hat die Beschlusskammer 8 ebenfalls am 28.08.2024 die Festlegungsverfahren BK8-24-002-A, BK8-24-003-A, BK8-24-004-A und BK8-24-005-A wegen der Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien mit folgender Entscheidung abgeschlossen:

FL EE-Kostenwälzung_Verfahren Länder (pdf / 635 KB)

Die Festlegungen BK8-24-002-A, BK8-24-003-A, BK8-24-004-A und BK8-24-005-A stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang zur Festlegung BK8-24-001-A und machen Vorgaben zur Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen. Sie richten sich an alle Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein, deren Aufgaben durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen werden.

Weitere Informationen

Nähere Informationen zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien finden Sie hier.

BK8-24-001-A

Stand: 30.08.2024

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