Be­schluss­kam­mer 9

Die Beschlusskammer 9 ist zuständig für die Regulierung Entgelte Gasnetz, Entgelte Wasserstoffnetz sowie Entgelte LNG-Anlagen

Die Beschlusskammer 9 ist für alle Entscheidungen zuständig, die von der Bundesnetzagentur im Bereich der Gaswirtschaft nach dem Energiewirtschaftsgesetz und den dazugehörigen Rechtsverordnungen zu treffen sind, soweit sie die Bildung und Überprüfung der Netz- bzw. LNG-Anlagenentgelte betreffen. Die Entscheidungen werden in einem justizähnlichen Verfahren getroffen.

Kontakt

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschlusskammer 9
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: poststelle.bk9@bnetza.de

Mastodon