Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren

Beschlusskammer 6 und 7 - Netzzugang Elektrizität und Gas

Hinweispapier zur Antragstellung

Im Zuge des 3. Energiebinnenmarktpaketes der EU wurde für Transportnetzbetreiber die Zertifizierung durch die Regulierungsbehörde geregelt. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften am 04.08.2011 sind die europäischen Vorgaben in der Neufassung des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) in deutsches Recht umgesetzt worden. Gegenstand der Zertifizierung ist der Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber. Zur Zertifizierung wird bei der Regulierungsbehörde ein Zertifizierungsverfahren nach §§ 4a ff. EnWG durchgeführt. Dabei stehen drei Modelle zur Verfügung:

  • der Eigentumsrechtlich entflochtene Transportnetzbetreiber („ETB“, § 8 EnWG),
  • der Unabhängige Transportnetzbetreiber („UTB“, §§ 10 ff. EnWG) sowie
  • der Unabhängige Systembetreiber („USB“, § 9 EnWG).

Um den betroffenen Unternehmen für eine bestmögliche Vorbereitung ihrer Anträge bereits im Vorfeld zentrale Hinweise zu geben und hierdurch zugleich eine einheitliche Entscheidungspraxis sowie einen reibungslosen Verfahrensablauf sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur das vorliegende Papier zur Antragstellung im Zertifizierungsverfahren erstellt. Die Hinweise zur Antragstellung enthalten dabei sowohl das Rechtsverständnis der Bundesnetzagentur zu einzelnen Zertifizierungsregelungen als auch eine (nicht abschließende) Aufzählung der jeweils durch den Transportnetzbetreiber vorzulegenden Unterlagen (siehe
Anlagen 1 und 2).

Hinweispapier zur Antragstellung (pdf / 671 KB)

Stand:  21.12.2011

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