Einheitliche Informations­stelle (EIS)

Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG /
Veröffentlichungen der Ergebnisse von Marktdefinitionen und -analysen (§§ 10, 11 TKG) / Veröffentlichungen gemäß §§ 36 und 48 TKG

Alle aktuelle Veröffentlichungen der letzten 7 Tage

[Liste nach neuesten Veröffentlichungen absteigend sortiert]

Geschäfts­zei­chen Verfahren An­trag­stel­ler / Be­trof­fe­ner Veröffent­licht am Amts­blatt- / Mit­tei­lungs-Nr.
BK11-24-002
Be­schluss
Stadt Blan­ken­burg (Harz)
08.01.2025
1/2025
BK11-24-004
Be­schluss
Fir­ma Sys­tem- und An­lagen­tech­nik Gnauck
18.12.2024
24/2024 433/2024


Die Aufgaben der Einheitlichen Informationsstelle im Detail

Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG

Die Einheitliche Informationsstelle der Bundesnetzagentur veröffentlicht Anhörungsverfahren sowie deren Ergebnisse und hält eine Liste aller laufenden Anhörungen vor.

Die Bundesnetzagentur hat eine Einheitliche Informationsstelle eingerichtet, um den interessierten Parteien Gelegenheit zu gegeben, innerhalb einer festgesetzten Frist zu den Entwürfen der Ergebnisse der Marktdefinition (§ 10 TKG) und der Marktanalyse (§ 11 TKG) Stellung zu nehmen.

Die veröffentlichten Dokumente der nationalen Konsultationsverfahren können jederzeit auf den Internet-Seiten der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden. Soweit die betreffenden Dokumente Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, sind diese geschwärzt und können nicht eingesehen werden.

Veröffentlichungen der Ergebnisse von Marktdefinitionen (§ 10 TKG) und Marktanalysen (§ 11 TKG)

Marktdefinitionen und Marktanalysen gem. §§ 10, 11 TKG ergehen als Festlegungen durch die Präsidentenkammer. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht über die EIS die Ergebnisse der Marktdefinition nach § 10 TKG und der Marktanalyse nach § 11 TKG. Im Rahmen der nationalen Konsultation wird gem. § 12 Abs. 1 TKG der Entwurf der Ergebnisse der jeweiligen Marktdefinition und -analyse sowie im Nachhinein die hierzu eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. Am Ende des Verfahrens werden gem. § 12 Abs. 6 TKG zudem die finalen Ergebnisse der Marktdefinition und –analyse in Form der Festlegung über die EIS veröffentlicht.

Veröffentlichungen nach §§ 26 und 36 TKG

  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht beabsichtigte Entscheidungen zur Zusammenfassung von Dienstleistungen sowie zur Vorgabe der jeweiligen Maßgrößen nach § 32 Nr. 2 und § 34 TKG. Vor der Veröffentlichung gibt sie Unternehmen, an die sich die Entscheidung richtet, Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei Anträgen auf Genehmigung von Entgelten nach § 32 Nr. 1 TKG sowie im Falle eines Vorgehens nach § 31 Abs. 6 Satz 1 und 2 TKG veröffentlicht die Bundesnetzagentur die beantragten oder vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Entgeltmaßnahmen nach Themen geordnet.

  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach den §§ 16 bis 25 TKG beabsichtigten und getroffenen Maßnahmen im Bereich der Zugangsregulierung unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.

Folgende Verfahrensübersichten sind in der Einheitlichen Informationsstelle zusammengefasst:

Nationale Konsultationen
Veröffentlichungen nach § 12 Abs. 6 TKG
Regulierungsverfügungen
Entgeltregulierung
Zugangsregulierung
Konsolidierungsverfahren Europäische Kommission
Streitbeilegungsverfahren nach § 77n TKG
Streitbeilegungsverfahren nach § 133 TKG
Missbrauchsverfahren nach §§ 28 und 42 TKG
Mitteilungen nach § 35 Abs. 6 TKG
Sonstige Mitteilungen



Welche Beschlusskammer ist zuständig?

Eine kleine Auswahlunterstützung

Beschlusskammer 1

Durchführung von Verfahren der Markdefinition und -analyse

Festlegung der Bedingungen für die Vergabe von Frequenzen im Falle von Frequenzknappheit

Freigabe von Frequenzbereichen für den Frequenzhandel

Feststellung der Unterversorgung Telekommunikation


Beschlusskammer 2


Entgeltregulierung und besondere Missbrauchsaufsicht im Telefondienst

Regulierung der Vorleistungsmärkte im Bereich der Mietleitungen

Marktregulierung nach dem 2. Teil des Telekommunikationsgesetzes

Missbrauchsaufsicht nach § 50 TKG

Diverse Aufgaben im Rahmen der Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) 531/2012 - geändert durch die Verordnung (EU) 2015/2120 und Verordnung (EU) 2017/920)


Beschlusskammer 3


Regulierung der Vorleistungsmärkte im Bereich Telekommunikation (Festnetz und Mobilfunk) (ohne Mietleitungen):

Teilnehmeranschlussleitung („letzte Meile“), hier aktuell insbesondere Regulierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau von Kabelverzweigern mit Vectoring-Technik

Bitstrom-Zugangsprodukte auf Layer 2- und Layer 3-Ebene

Festnetz-Zusammenschaltung (Zuführung und Terminierung)

Mobilfunk-Terminierung

Rundfunkübertragung (UKW-Übertragung)


Beschlusskammer 11


Nationale Streitbeilegungsstelle des DigiNetz-Gesetzes:

Mitnutzung sonstiger physischer Infrastruktur

Diskriminierungsfreier, offener Netzzugang zu öffentlich geförderten Telekommunikationslinien oder Telekommunikationsnetzen

Informationspflichten der Versorgungsnetzbetreiber zu passiven Netzinfrastrukturen

§ 149 TKG Streitbeilegung

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