GBK-25-01-1#2 Rahmenfestlegung ÜNB

Einleitung eines Verfahrens und Veröffentlichung von Eckpunkten zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber [GBK-25-01-1#2]

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG am 05.03.2025 ein Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#2 geführt.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Die Festlegung soll das Regulierungssystem für Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich der Kosten- und Erlösbestimmung in seinen wesentlichen Ausprägungen beschreiben und begründen. Zu den wesentlichen Ausprägungen gehören beispielsweise die Einführung einer jährlichen plankostenbasierten Cost-Plus-Regulierung mit zeitlich nachlaufendem Ist-Kosten-Abgleich, Vorgaben zur Kapitalverzinsung sowie zu Effizienz- und Beschleunigungsanreizen.

Die Bundesnetzagentur hat ihre ersten Überlegungen zu möglichen Anpassungen an der Regulierung in einem Eckpunktepapier zusammengefasst.

Eckpunktepapier

Die Bundesnetzagentur gibt nunmehr interessierten Wirtschaftskreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum hier veröffentlichten Sachstand (Eckpunktepapier) bis zum

18.04.2025 (Eingang).

Es handelt sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Eingereichte Stellungnahmen werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „GBK-25-01-1#2; Name Ihrer Institution“.

Die Große Beschlusskammer plant zur Vorstellung des Eckpunktepapiers eine Anhörungsveranstaltung. Das Veranstaltungsdatum wird kurzfristig an dieser Stelle bekannt gegeben.

GBK-25-01-1#2

Stand: 05.03.2025

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