Zwischenstand des NEST Prozesses zum Jahreswechsel 2024 / 2025
Die Bundesnetzagentur hat den sogenannten NEST-Prozess zur Neusetzung des Regulierungsrahmens im Nachgang zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Februar 2024 eröffnet.
Zu Beginn des Jahres 2025 informiert die Bundesnetzagentur über die Zwischenstände der materiell bedeutsamsten Verfahren. Damit soll die Transparenz der Verfahren erhöht werden. Die einzelnen Verfahren befinden sich jeweils in einem unterschiedlichen Bearbeitungsstadium, der Diskussionsprozess ist in allen Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Mit der Veröffentlichung der Unterlagen wird der aktuelle Diskussionsstand öffentlich gemacht, unter anderem um den betroffenen Wirtschaftskreisen und Verbrauchern eine möglichst frühzeitige Erwartungsbildung über die wirtschaftlich maßgeblichen Rahmenbedingungen zu erlauben – sofern dies zu dem aktuellen Stand der derzeit noch nicht abgeschlossenen Verfahren möglich ist.
Zu den folgenden Verfahren bzw. Arbeitsprozessen werden Zwischenstände veröffentlicht:
RAMEN
Das Festlegungsverfahren RAMEN [Geschäftszeichen GBK-24-01-3#3] befindet sich in einem vergleichsweise weit fortgeschrittenen Stadium. Hier veröffentlicht die Bundesnetzagentur eine Tenorierung mit Erwägungen. Zentrale Regelungsinhalte der geplanten Festlegung sind u.a. die Beschreibung des künftigen Anreizregulierungssystems, die Bestimmung der Dauer der Regulierungsperiode, die Einführung der wesentlichen regulatorischen Instrumente (beispielsweise des Effizienzvergleichs, des Produktivitätsfaktors, eines Instruments zur Abbildung von Betriebskostenänderungen in der 5. Regulierungsperiode), die Vorgabe einer pauschalisierten Bestimmung der Kapitalkosten sowie die Definition eines Katalogs besonderer Kostenkategorien.
Die Bundesnetzagentur gibt interessierten Wirtschaftskreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum hier veröffentlichten Sachstand (Tenorierung mit Erwägungen) bis zum 28.02.2025. Es handelt sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Eingereichte Stellungnahmen werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Bitte verwenden Sie für eine Stellungnahme das folgende Formblatt. Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme an gbk@bundesnetzagentur.de unter dem Betreff „GBK-24-01-3#3; Name Ihrer Institution“.
Formblatt_Stellungnahmen_Sachstand RAMEN
Die Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf werden unter dem bisherigen Geschäftszeichen GBK-24-01-3#3 erfasst. Da sich die Regelungen für den Strom- und den Gasbereich in einem finalen Stand aber absehbar deutlich unterscheiden werden, hat die GBK entschieden, für den Strombereich und den Gasbereich getrennte Festlegungen zur Anreizregulierung zu treffen. Die entsprechenden Verfahren werden unter den Geschäftszeichen GBK-25-01-1#1 für den Strombereich und dem Geschäftszeichen GBK-25-01-2#1 für den Gasbereich geführt werden. Die förmliche Eröffnung der differenzierten Verfahren erfolgt spätestens mit der Konsultation der Festlegungsentwürfe.
20250116_RAMEN_Tenorierung_mit_Erwägungen
Die Inhalte der Festlegung RAMEN stehen in engem Zusammenhang zu den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF.
StromNEF und GasNEF
Die Festlegungsverfahren StromNEF / GasNEF [Geschäftszeichen: GBK-24-02-1#3 / GBK-24-02-2#3] befinden sich ebenfalls in einem vergleichsweise weit fortgeschrittenen Stadium. Zu den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF veröffentlicht die Bundesnetzagentur daher ebenfalls jeweils eine Tenorierung mit Erwägungen. Für Zwecke der Konsultation erfolgt die Darstellung in einem konsolidierten Dokument, das die Inhalte der StromNEF und GasNEF umfasst. Weiterhin ist der Erlass getrennter Festlegungen für den Strom- und den Gasbereich geplant.
Zentrale Regelungsinhalte der geplanten Festlegungen sind die Vorgaben zur Bestimmung des Ausgangsniveaus, das in die Bestimmung der Erlösobergrenzen eingeht. Wichtige Themenbereiche sind hier unter anderem die Umstellung des Kapitalerhaltungssystems auf eine reine Realkapitalerhaltung, die Vorgaben zur Bestimmung der Bezugsbasis für die WACC-Rate, Vorgaben zur Bestimmung der Gewerbesteuer sowie Vorgaben zu einer pauschal gewährten Position für das Umlaufvermögen.
Die Bundesnetzagentur gibt interessierten Kreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum hier veröffentlichten Sachstand (Tenorierung mit Erwägungen) bis zum 28.02.2025. Es handelt sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Eingereichte Stellungnahmen werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Bitte verwenden Sie für eine Stellungnahme das folgende Formblatt. Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme bitte an gbk@bundesnetzagentur.de unter dem Betreff „GBK-24-02-1#3/ GBK-24-02-2#3; Name Ihrer Institution“.
Formblatt_Stellungnahmen_Sachstand_StromNEF_GasNEF
Hinsichtlich der Frage, wie Baukostenzuschüsse bei der Bestimmung der Verzinsungsbasis berücksichtigt werden, ist der Entwurf dieser Tenorierung insofern vorläufig, dass eine inhaltliche Zulieferung des BDEW vom 13.12.2024 in der Bewertung noch nicht berücksichtigt wurde und zur Behandlung dieser Frage eine weitere Expertenanhörung geplant ist.
20250116_StromNEF_GasNEF_Tenorierung mit Erwägungen
Kapitalverzinsung
Für den Themenbereich der Kapitalverzinsung, zu dem das Verfahren nunmehr ebenfalls eröffnet wurde [Geschäftszeichen GBK-25-02-3#1], veröffentlicht die Bundesnetzagentur ein ihrerseits in Auftrag gegebenes Gutachten. Das Gutachten stellt die wissenschaftliche Grundlage zur Bestimmung von Methoden zur Ermittlung der in die WACC-Rate eingehenden Eingangsgrößen dar. Dies umfasst die Methoden zur Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalzinssätze sowie der Finanzierungsquoten.
Methodengutachten Frontier, Randl, Zechner
Die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Gutachten werden in einem Einordnungspapier zusammengefasst. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine vorweggenommene Konsultation oder Vorfestlegung. Vielmehr soll das Dokument den betroffenen Wirtschaftskreisen und Verbrauchern eine Orientierung zum aktuellen Diskussionsstand bieten.
Einordnungsschreiben zum Gutachten
Die Bundesnetzagentur gibt interessierten Wirtschaftskreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten von Frontier Economics sowie zu der vorläufigen Einordnung der Bundesnetzagentur bis zum 28.02.2025. Es handelt sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Im Rahmen der Konsultation der Methodenfestlegung wird weiterhin auch Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten bestehen. Eingereichte Stellungnahmen werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Für Ihre Stellungnahme ist die Nutzung einer Vorlage nicht erforderlich.
Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme an gbk@bundesnetzagentur.de unter dem Betreff „GBK-25-02-3#1; Name Ihrer Institution“.
Zu Fragestellungen, die im Gutachten und im Einordnungspapier thematisiert werden, ist ein weiterer Expertenaustausch vorgesehen.
Effizienzvergleich
Zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich [Geschäftszeichen GBK-24-02-3#5] veröffentlicht die Bundesnetzagentur ein Arbeitspapier, in dem der Sachstand der fachlichen Diskussion zum Ende des Jahres 2024 zusammengefasst ist.
In dem Papier werden die aus Sicht der Bundesnetzagentur zentralen Fragestellungen, die den Netzbetreibern in vergleichbarer Form auch für den Expertenaustausch am 15.11.2024 zur Verfügung gestellt wurden, einer vorläufigen eigenen Bewertung unterzogen.
20250116_Effizienzvergleich_Sachstand
Auch hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Festlegungs- oder Konsultationsdokument. Vielmehr soll das Dokument den betroffenen Wirtschaftskreisen und Verbrauchern eine Orientierung zum aktuellen Diskussionsstand bieten.
Zur Vertiefung der Fragestellungen zum Umgang mit einer (möglicherweise) zunehmenden Heterogenität der Versorgungsaufgaben sowie zur Erörterung der Berücksichtigung des Themas „vorausschauender Netzausbau“ ist ein weiterer Expertenaustausch im ersten Quartal 2025 geplant. Insbesondere die zu diesen Themenbereichen im Papier dargelegten Einschätzungen sind insofern als vorbehaltlich anzusehen.
Aktueller Stand weiterer Verfahren der Großen Beschlusskammer:
Qualitätsregulierung
Zur Festlegung zur Qualitätsregulierung und den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen [Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4] wurden erste Eckpunkte im Oktober 2024 konsultiert. Diese stellten den Arbeits- und Wissensstand dar, wobei der Prozess auch hier gutachterlich begleitet wird. Darüber hinaus ist ein weiterer, vertiefender Austausch mit der Branche noch im Januar 2025 geplant.
Basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen und den Erkenntnissen aus den Expertenaustauschen unter anderem vom 29.10.2024 wird ein Festlegungsentwurf Ende des Jahres 2025 veröffentlicht werden. Der nächste Schritt im Verfahren ist eine Datenerhebung, die möglichst aufwandsarm in das Monitoring 2025 integriert werden soll.
Die Bundesnetzagentur strebt weiterhin die in den Eckpunkten und Branchenworkshop vorgestellte Mehrstufigkeit an: Im ersten Schritt die Erhebung geeigneter Daten, im zweiten Schritt die Ableitung von Kennzahlen und die Veröffentlichung der sich aus den Kennzahlen ergebenden netzbetreiberindividuellen Werte. Im dritten Schritt erfolgt die Prüfung und ggf. Entwicklung einer Methodik, um mit Hilfe der Kennzahlen ein monetäres Anreizinstrument auszugestalten.
Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor
Zum Festlegungsverfahren zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor [Geschäftszeichen GBK-24-02-3#4] wurde im dritten Quartal 2024 ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Auf Grundlage der Stellungnahmen hierzu und der Erkenntnisse des Expertenaustausches vom 02.09.2024 wird derzeit ein Festlegungsentwurf erarbeitet, der voraussichtlich zu Beginn des zweiten Quartals 2025 zur Konsultation gestellt werden wird.
Der Prozess soll ebenfalls gutachterlich unterstützt werden. Das Vergabeverfahren für dieses Gutachten läuft derzeit.