Zuständigkeiten / Organleihe
Die Bundesnetzagentur ist als Regulierungsbehörde zuständig für
- Energieversorgungsunternehmen mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden
- Netzbetreiber, deren Netzgebiet sich über die Grenze eines Bundeslandes hinaus erstreckt (bestimmte VNB, alle FNB und ÜNB)
bestimmte Themen wie z.B. Messwesen, Lieferantenwechselprozesse, die zwingend bundeseinheitlich zu regeln sind.*
Durch die Organleihe übernimmt die Bundesnetzagentur zusätzlich Regulierungsaufgaben bestimmter Bundesländer im Rahmen von Verwaltungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Bundesland. Derzeit nehmen dies Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein in Anspruch.
Alle anderen Bundesländer regulieren in eigenständigen Landesregulierungsbehörden*.
In ihrer Zuständigkeit liegen Netzbetreiber,
- die weniger als 100.000 angeschlossene Kunden haben
und
- deren Netzgebiet auf das jeweilige Bundesland beschränkt ist.
Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier: Zuständige Regulierungsbehörden
*Nur bestimmte, genau benannte Aufgaben liegen bei den Landesregulierungsbehörden. Diese sind in § 54 Abs. 2 EnWG im Format aufgezählt.