Internationaler Stromhandel


Die Durchführung von Genehmigungsverfahren aus den Verordnungen
- (EU) 2015/1222 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (CACM-VO) und
- (EU) 2016/1719 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (FCA-VO)
liegt seit dem 04.03.2021 im Zuständigkeitsbereich der Energieabteilung (Referat 622).

Die weitere Verfahrensführung können Sie unter www.bundesnetzagentur.de -> Elektrizität und Gas -> Handel und Vertrieb -> EU Genehmigungsvefahren verfolgen.

Direktlink zu EU Genehmigungsverfahren

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