Aktuelles
Aktuelle Mitteilungen der Großen Beschlusskammer Energie zu Festlegungsverfahren
| 16.04.2026 | Veröffentlichung eines Sachstandspapiers OPEX-Anpassung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode Die Große Beschlusskammer Energie hat in der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom) eine OPEX-Anpassung (Operational Expenditure, Betriebskosten) als Ergänzungs-Element der Anreizregulierung der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber der fünften Regulierungsperiode für alle Stromverteilernetzbetreiber angelegt. Die Grundelemente der OPEX-Anpassung sind bereits in Tenorziffer 3.2 der Festlegung RAMEN Strom fixiert. Im Nachgang der Festlegung RAMEN Strom und nach enger Abstimmung mit den Landesregulierungsbehörden fasst ein Sachstandspapier die Intention und Wirkung zusammen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Festlegungs- oder Konsultationsdokument. Vielmehr wird hier für die betroffenen Wirtschaftskreise der Sachstand einer Regelung festgehalten, der erst 2028 sinnvoll in eine Festlegung überführt werden kann, wenn das Vergleichsmodell für den Effizienzvergleich Strom für die 5. Regulierungsperiode entwickelt wird. |
| 26. Februar 2026 | Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich [GBK-26-02-1#1] Bundesnetzagentur - Datenerhebungsfestlegung zur Qualitätsregulierung 2026 Die Große Beschlusskammer Energie hat auf der Grundlage von § 29 Abs. 1 i.V.m. § 21a Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 und Nr. 11 EnWG am 26.02.2026 die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich [Geschäftszeichen GBK-26-02-1#1] erlassen. Die Festlegung dient, wie bereits die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-24-02-1#5] aus dem Frühjahr 2025, zur Ermöglichung der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung [GBK-24-02-1#4]. |
| 19. Februar 2026 | Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) [GBK-25-01-1#3] Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24.09.2025 ein „Diskussionspapier zu den Entgelten für Industrie und Gewerbe“ veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Die darin beschriebenen Modelle A „Spotmarktorientierte Flexibilität“ und Modell B „Netzdienliche Flexibilisierung“ sollen nun in Pilotprojekten auf ihre Praxistauglichkeit hin erprobt werden. |
| 17. Februar 2026 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie Methodenfestlegung zu vermiedenen Netzentgelten [GBK-25-02-1#1] Die Große Beschlusskammer Energie hat am 17.02.2026 die Festlegung zur Abschmelzung der Entgelte für dezentrale Erzeugung in den Jahren 2026 bis 2028 erlassen. Beim Entgelt für dezentrale Erzeugung nach § 18 StromNEV handelt es sich um eine Zahlung an Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. |
| 04. Februar 2026 | Veröffentlichung der Daten und Auswertungen zur Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung Nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen. In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, in der neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. einer Netzservicequalität berücksichtigt werden soll. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann die Bundesnetzagentur nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 EnWG auch Regelungen zur Erhebung der für die Durchführung einer Anreizregulierung erforderlichen Daten einschließlich Umfang, Zeitpunkt und Form, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen beschließen. Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung und für die Finalisierung des Datensatzes veröffentlicht die Bundesnetzagentur den aktuellen Datenstand. Die Elektrizitätsverteilernetzbetreiber erhalten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten letztmalig zu überprüfen. Etwaige Anmerkungen zu Auffälligkeiten der veröffentlichten Daten können der Bundesnetzagentur bis zum 28.02.2026 unter der folgenden E-Mail-Adresse gbk@bnetza.de und dem Betreff „Rückmeldung Datenveröffentlichung Qualitätsregulierung GBK-24-02-1#5“ mitgeteilt werden. |
| 23. Januar 2026 | Verfahrenseinleitung zur Festlegung SyGNE [GBK-25-01-2#2] Die Große Beschlusskammer Energie hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 EnWG am 16.12.2025 ein Verfahren zur Festlegung der allgemeinen Systematik Gasnetzentgelte (SyGNE) unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-2#2 eingeleitet. Die Festlegung wird den bisherigen Regelungsgegenstand der GasNEV ersetzen. |
| 16. Januar 2026 | Konsultation der Orientierungspunkte Speichernetzentgelte zum Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) [GBK-25-01-1#3] Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach Außerkrafttreten der StromNEV unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3 am 12.05.2025 eröffnet. Die Festlegung wird die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Nunmehr wurden Orientierungspunkte Speichernetzentgelte veröffentlicht, zu denen die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 27. Februar 2026 gegeben wird. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Am 30.01.2026 findet ein Expertenaustausch zu dieser Thematik statt. |
| 02. Januar 2026 | Verfahrenseröffnung und Konsultation zur Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich [GBK-26-02-1#1] Die Große Beschlusskammer Energie hat auf der Grundlage von § 29 Abs. 1 i.V.m. § 21a Abs. 3 Satz 3 Nr. 5 und Nr. 11 EnWG am 02.01.2026 ein Verfahren zur Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzleistungsfähigkeit im Strombereich eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-26-02-1#1 geführt und erfolgt, wie bereits die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-24-02-1#5] aus dem Frühjahr 2025, zur Ermöglichung der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung [GBK-24-02-1#4]. Am 02.01.2026 wurde ein Beschlussentwurf und der Datenerhebungsbogen zur Konsultation gestellt. |
| 19. Dezember 2025 | Konsultation der Großen Beschlusskammer Energie zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen [GBK-24-02-1#4] Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 14.10.2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4 eröffnet. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Eckpunktepapier und der Durchführung von Expertenworkshops stellt die Große Beschlusskammer Energie den Festlegungsentwurf zur Konsultation. |
| 16. Dezember 2025 | Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zu Bestimmungen zur Abbildung der Kosten bestimmter Transportleistungen des Wasserstoffkernnetzes und zur entsprechenden Modifikation der Netzentgelte (KOSMO) [GBK-24-01-2#2] Die Große Beschlusskammer Energie hat die Festlegung KOSMO erlassen. Mit der Festlegung werden Änderungen an der Festlegung GBK-24-01-2#1 (WANDA) vom 06.06.2024 vorgenommen und differenzierte Entgeltregelungen für verschiedene Kapazitätsprodukte im Wasserstoff-Kernnetz eingeführt. |
| 10. Dezember 2025 | Konsultation der Großen Beschlusskammer Energie zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber [GBK-25-01-1#2] Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 05.03.2025 unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#2 eröffnet. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Eckpunktepapier und der Durchführung von Expertenworkshops stellt die Große Beschlusskammer Energie den Festlegungsentwurf zur Konsultation. |
| 10. Dezember 2025 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie zur zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber [GBK-24-02-3#4] Die Große Beschlusskammer Energie hat die Festlegung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor erlassen. In dem Festlegungsverfahren werden die Regelungen ausgearbeitet, anhand derer der generelle sektorale Produktivitätsfaktor für die betroffenen Netzbetreiber ermittelt wird. |
| 10. Dezember 2025 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie zur zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (Effizienzvergleich Strom) [GBK-25-02-1#2] sowie zur zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (Effizienzvergleich Gas) [GBK-25-02-2#1] Die Große Beschlusskammer Energie hat die Festlegung zum Effizienzvergleich Strom und Festlegung zum Effizienzvergleich Gas erlassen. Im Festlegungsverfahren sind die Regelungen ausgestaltet, anhand derer der Effizienzvergleich für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber durchgeführt werden soll. |
| 10. Dezember 2025 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie Methodik der Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes [GBK-25-02-3#1] Die Große Beschlusskammer Energie hat die Festlegung zur Kapitalverzinsung erlassen. Gegenstand der Festlegung ist die Bestimmung der Kapitalquoten innerhalb eines WACC-Ansatzes sowie die Regelung und Beschreibung von Methoden zur Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes und des Fremdkapitalzinssatzes im Rahmen eines WACC-Ansatzes. |
| 10. Dezember 2025 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- [GBK-24-02-1#3, StromNEF] und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber [GBK-24-02-2#3, GasNEF]. Die Große Beschlusskammer Energie hat die Festlegungen StromNEF und GasNEF erlassen. Im Festlegungsverfahren werden die Regelungen ausgestaltet, anhand derer das Ausgangsniveau für die Bestimmung der Erlösobergrenze ermittelt werden soll. Zugleich werden grundlegende Kostenprüfungsmechanismen für Entgeltgenehmigungsverfahren gemäß § 23a EnWG erlassen. |
| 10. Dezember 2025 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie zum Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom) [GBK-25-01-1#1] sowie zum Regulierungsrahmen und Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas) [GBK-25-01-2#1]. Die Große Beschlusskammer Energie hat die Festlegungen RAMEN Strom und RAMEN Gas erlassen. Die Festlegungen beschreiben und begründen das Regulierungssystem für Elektrizitätsverteiler-, Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber in seinen wesentlichen Ausprägungen. Zu den wesentlichen Ausprägungen gehören beispielsweise die Dauer der Regulierungsperiode, das „ob“ eines Effizienzvergleichs und eines Produktivitätsfaktors oder die Beschreibung und Begründung der Regulierungsformel. |
| 20. November 2025 | Konsultation der Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten zum Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) [GBK-25-01-1#3] Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) nach Außerkrafttreten der StromNEV unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3 am 12.05.2025 eröffnet. Die Festlegung wird die Grundsätze der Netzkostenverteilung neu regeln. Nunmehr wurden Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten veröffentlicht, zu denen die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 16. Januar 2026 gegeben wird. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Am 02.12.2025 sowie am 19.12.2025 findet jeweils ein Expertenaustausch zu dieser Thematik statt. |
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Stand: 16.04.2026