Aktuelles
Aktuelle Mitteilungen der Großen Beschlusskammer Energie zu Festlegungsverfahren
03. Februar 2025 | Verfahrenseröffnung zur Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-24-02-1#5] Die Große Beschlusskammer Energie hat auf der Grundlage von § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 03. Februar 2025 ein Verfahren zur Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5 geführt. Wie bereits in den Eckpunkten zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen – insbesondere zur Steigerung der Energiewendekompetenz (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4) im Oktober 2024 angekündigt, dient das Verfahren zur Datenerhebungsfestlegung dazu, Daten für die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung zu erheben. |
16. Januar 2025 | Verfahrenseröffnung zur Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes [GBK-25-02-3#1] Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EnWG am 16. Januar 2025 ein Verfahren für eine Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-25-02-3#1 geführt. Gegenstand der Festlegung ist die Bestimmung der Kapitalquoten innerhalb eines WACC-Ansatzes sowie die Regelung und Beschreibung von Methoden zur Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes und des Fremdkapitalzinssatzes im Rahmen eines WACC-Ansatzes. |
09. Dezember 2024 | Verfahrenseröffnung zur Ergänzung der Festlegung WANDA [GBK-24-01-2#2] Die Große Beschlusskammer Energie hat am 9. Dezember 2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-01-2#2 ein Verfahren zur Ergänzung der Festlegung WANDA eröffnet. Hiermit soll ein ausdifferenzierteres Entgeltsystem für das Wasserstoff-Kernnetz etabliert werden. Vorgesehen sind Multiplikatoren für unterjährige Kapazitäten, Rabatte für unterbrechbare Kapazitäten sowie Rabatte an Speicherpunkten. |
17. Oktober 2024 | Verfahrenseröffnung zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich [GBK-24-02-3#5] und Ankündigung eines Expertenaustausches Im Festlegungsverfahren sollen die Regelungen ausgestaltet werden, anhand derer der Effizienzvergleich für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber durchgeführt werden soll. Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 17. Oktober 2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-3#5 eröffnet. Am 15. November 2024 veranstaltet die Bundesnetzagentur einen offenen Expertenaustausch zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich. Dieser Austausch ist u. a. Bestandteil des „Gutachten zur zukünftigen Anwendbarkeit und Ausgestaltung eines Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber“. |
14. Oktober 2024 | Verfahrenseröffnung und Konsultation zum Eckpunktepapier der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung und zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen [GBK-24-02-1#4] Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober 2024 gemäß § 29 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4 geführt. In einem ersten Schritt wird ein Eckpunktepapier bzgl. der derzeitigen Planungen der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29. November 2024 gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Seite veröffentlicht. Darüber hinaus findet am 29. Oktober 2024 ein Expertenaustausch zu dieser Thematik statt. |
25. September 2024 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU 2.0 Beschluss (pdf / 1 MB) “) [GBK-24-02-2#1] Mit der Festlegung KANU 2.0 werden Anpassungen von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten geregelt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der perspektivischen Transformation der Gasversorgung hin zu einer klimaneutralen Gasversorgung. |
28. August 2024 | Verfahrenseröffnung und Konsultation zur zukünftigen Ausgestaltung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und –fernleitungsnetzbetreiber [GBK-24-02-3#4] In diesem Festlegungsverfahren sollen die Regelungen ausgearbeitet werden, anhand derer zukünftig der generelle sektorale Produktivitätsfaktor für die betroffenen Netzbetreiber ermittelt werden soll. |
23. August 2024 | Verfahrenseröffnung zur Festlegung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz [GBK-24-02-2#4] Die Festlegung wird das ab dem Jahr 2025 gültige Hochlaufentgelt für das bundesweite Wasserstoff-Kernnetz, welches in Kürze durch die Bundesnetzagentur genehmigt wird, festlegen. Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 23. August 2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-2#4 eröffnet. |
19. Juli 2024 | Verfahrenseröffnung und Konsultation zur künftigen Methodik des Ausgangsniveaus (StromNEF/GasNEF) [Strom: GBK-24-02-1#3 und Gas: GBK-24-02-2#3] Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 19. Juli 2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#3 (für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber) und unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-2#3 (für Gasverteilernetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber) eröffnet. In einem ersten Schritt wird ein Eckpunktepapier - Methodikfestlegungen Ausgangsniveau Strom und Gas (StromNEF und GasNEF) (pdf / 280 KB) veröffentlicht, welches sowohl den Bereich Strom als auch den Bereich Gas betrifft. Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.08.2024 gegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Seite veröffentlicht. Auf Grundlage der Stellungnahmen wird die Große Beschlusskammer Energie danach zwei nach Regulierungsbereich getrennte Festlegungsentwürfe erarbeiten, welche dann erneut zur Konsultation gestellt werden. |
17. Juli 2024 | Konsultation zum Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU 2.0“) [GBK-24-02-2#1] Im Festlegungsverfahren KANU 2.0 sollen Anpassungen von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten geregelt werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der perspektivischen Transformation der Gasversorgung hin zu einer klimaneutralen Gasversorgung. Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 6. März 2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-2#1 eröffnet. In einem ersten Schritt wurden Eckpunkte zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation (pdf / 173 KB) veröffentlicht. Basierend hierauf und den Stellungnahmen dazu wurde ein Festlegungsentwurf (pdf / 582 KB) erstellt, zu dem die Gelegenheit der Stellungnahme bis zum 7. August 2024 (Eingang) gegeben wurde. |
6. Juni 2024 | Festlegung der Großen Beschlusskammer Energie zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) [GBK-24-01-2#1] Mit WANDA werden Regelungen zur Regulierung der Netzentgelte im Wasserstoff-Kernnetz geschaffen. Neben der grundsätzlichen Errichtung eines regulatorischen Grundgerüsts zur Netzentgeltbildung schafft die Festlegung WANDA (pdf / 1 MB) die wesentlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen für Investitionen in das Kernnetz. |
7. Mai 2024 | Verfahrenseröffnung zur Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3] Die Festlegung soll das Regulierungssystem in seinen wesentlichen Ausprägungen beschreiben und begründen. Zu den wesentlichen Ausprägungen gehören beispielsweise die Dauer der Regulierungsperiode, das „ob“ eines Effizienzvergleichs und eines Produktivitätsfaktors oder die Beschreibung und Begründung der Regulierungsformel. Damit werden entsprechende Methodenfestlegungen zur näheren Ausgestaltung angelegt. Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 7. Mai 2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-01-3#3 eröffnet. |
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Stand: 16.01.2025