Fest­le­gung der Da­te­ner­he­bung zur Wei­ter­ent­wick­lung der Qua­li­täts­re­gu­lie­rung hin­sicht­lich der Netz­zu­ver­läs­sig­keit, der Netz­leis­tungs­fä­hig­keit und der Netz­ser­vice­qua­li­tät im Strom­bereich

Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-24-02-1#5]

Die Große Beschlusskammer Energie hat auf der Grundlage von § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 03. Februar 2025 ein Verfahren zur Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5 geführt und erfolgt zur Ermöglichung der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung [GBK-24-02-1#4]

Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zum Erlass einer bundesweiten Festlegung ergibt sich aus § 54 Absatz 3 Satz 3 EnWG. Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer Energie ergibt sich dabei aus § 59 Absatz 3 Satz 3 EnWG.

Nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 EnWG kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen. In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, in der neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. einer Netzservicequalität berücksichtigt werden soll. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann die Bundesnetzagentur nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 EnWG auch Regelungen zur Erhebung der für die Durchführung einer Anreizregulierung erforderlichen Daten einschließlich Umfang, Zeitpunkt und Form, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen beschließen.

Konsultation

Mit dem Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung stellt die Große Beschlusskammer Energie die Datenbedarfe zur Diskussion. Der Erhebungsbogen ist eng verknüpft mit ihren bisherigen Überlegungen im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen. Die Inhalte des Erhebungsbogens sollen im Rahmen des jährlichen Monitorings abgefragt werden und werden daher auch im Zuge der Konsultation der Fragebögen zum jährlichen Monitoring konsultiert.

Das Festlegungsverfahren zur Datenerhebung dient dazu, Daten für die Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung zu erheben. Mithilfe der erhobenen Daten sollen ein geeigneter Datensatz, Indikatoren und Kennzahlen ermittelt, netzbetreiberindividuelle Kennzahlenwerte abgeleitet und eine Methode entwickelt werden, mit welcher die identifizierten Indikatoren gegebenenfalls mit finanziellen Anreizen belegt werden können. Der Erhebungsbogen spiegelt den aktuellen Meinungsstand hinsichtlich der Datenbedarfe in der Großen Beschlusskammer Energie wider und dient der Diskussion mit allen interessierten Kreisen.

20250203 Datenerhebungsfestlegung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung - wesentliche Erwägungen

Erhebungsbogen

Die Bundesnetzagentur gibt interessierten Kreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen der Konsultation des Fragebogens zum jährlichen Monitoring bis zum

14.02.2025.

Eingereichte Stellungnahmen zum Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme bitte an gbk@bundesnetzagentur.de unter dem Betreff „GBK-24-02-1#5; Name Ihrer Institution“.

GBK-24-02-1#5

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