GBK-24-02-2#1 KANU 2.0
Festlegung
Da die Festlegung gegenüber allen in Deutschland tätigen Betreibern von Gasverteilernetzen und Fernleitungsnetzen erfolgt, ersetzt die Große Beschlusskammer Energie die Zustellung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 EnWG durch eine öffentliche Bekanntmachung der Festlegung. Die öffentliche Bekanntmachung wird dadurch bewirkt, dass der verfügende Teil der Festlegung, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung der vollständigen Entscheidung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bekannt gemacht werden (§ 73 Abs. 1a Satz 2 EnWG). Die Festlegung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zwei Wochen verstrichen sind.
GBK-24-02-2#1
KANU 2.0 Beschluss (pdf, 1 MB)