Be­schluss­kam­mer 6

Az.: BK6-24-210

02.10.2024

Eröffnung eines Festlegungsverfahrens zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht in den §§ 60 ff. MsbG vor, dass an allen Zählpunkten mit einem intelligenten Messsystem (iMS) für die gesetzlich genannten Zwecke standardmäßig Last- oder Zählerstandsgänge an die berechtigten Stellen übermittelt werden.

Zugleich gibt § 52 Absatz 3 MsbG vor, dass personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren sind, soweit dies im Hinblick auf den Verarbeitungszweck möglich ist. Danach kann eine Pseudonymisierung grundsätzlich über eine alphanumerische Bezeichnung des Ortes der Messung, der Entnahme oder der Einspeisung von Energie erfolgen, soweit im Übrigen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Hierfür benennt das MsbG die Möglichkeit der Aggregation der Daten von mindestens fünf Anschlussnutzern und eine Pseudonymisierung über alphanumerische Bezeichnungen des Ortes der Messung, der Entnahme oder der Einspeisung von Energie.

Um die vom MsbG geforderte standardmäßige Verarbeitung von Last- oder Zählerstandsgängen bei gleichzeitig DSGVO-konformer Ausgestaltung der Pseudonymisierung spätestens ab dem Jahr 2030 zu gewährleisten, leitet die Bundesnetzagentur nunmehr ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Marktkommunikation ein. Da sich die notwendigen Anpassungen insbesondere auch auf die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom auswirken, nimmt die Beschlusskammer 6 dies zum Anlass, um die bislang geltenden Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom insgesamt einer Revision zu unterziehen und unter Einsatz neuer technologischer Möglichkeiten zukunfts- und leistungsfähig neu auszurichten. Dabei verfolgt die Beschlusskammer 6 insbesondere auch das Ziel, die involvierten Marktpartner spürbar zu entlasten.

Die Beschlusskammer 6 geht davon aus, dass sich die vorab beschriebenen Ziele zukünftig durch die weitestgehend gebündelt erfolgende Aggregation der erforderlichen Daten und die Erstellung der Abrechnung durch einen zentralen Akteur im Sinne eines MaBiS-Hub bestmöglich erreichen lassen. Der Abschluss des Festlegungsverfahrens ist für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Die Produktivsetzung des von der Beschlusskammer 6 vorgesehenen MaBiS-Hub ist für die zweite Jahreshälfte 2028 angedacht.

Die Beschlusskammer 6 eröffnet das Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) mit einer ersten Konsultationsphase und stellt ein Eckpunktepapier zur Konsultation:

Eckpunktepapier zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) (pdf / 250 KB)

Excel Formular zur Abgabe von Stellungnahmen (xlsx / 60 KB)

Das Eckpunktepapier stellt die Überlegungen der Beschlusskammer 6 für die zukünftige Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten unter Einbeziehung eines zentralen MaBiS-Hub dar. Es benennt zunächst grundsätzliche Strukturmerkmale der zukünftig angedachten Bilanzkreisabrechnung und erläutert diese. Darüber hinaus werden erste Ausführungen zu den Verpflichteten und zur Infrastruktur gemacht sowie konkrete Fragen an die betroffenen Marktakteure adressiert. Mit der Konsultation des Eckpunktepapiers bietet die Beschlusskammer 6 allen Marktteilnehmern die Gelegenheit, sich bereits in diesem frühen Stadium über einen Konsultationsbeitrag bei der weiteren Konkretisierung des skizzierten Modells einzubringen.

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens

12. November 2024 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer 6 folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das obige Excel-Formular. Innerhalb des Excel-Formulars wählen Sie bitte in der Spalte „Kapitel“ jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.
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