Beschlusskammer 6
Az.: BK6-24-210
Eröffnung eines Festlegungsverfahrens zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub)
Vor dem Hintergrund der vom Messtellenbetriebsgesetz geforderten standardmäßigen Verarbeitung von Last- und Zählerstandsgängen hat die Beschlusskammer 6 im Oktober 2024 zur Weiterentwicklung der Marktkommunikation ein Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) eröffnet.
Neben der Gewährleistung einer datenschutzkonformen Ausgestaltung spätestens ab dem Jahr 2030, unterzieht die Beschlusskammer die bislang geltenden Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom aufgrund der sich ergebenden Auswirkungen insgesamt einer Revision. Ziel ist hierbei eine zukunfts- und leistungsfähige Neuausrichtung unter Einsatz neuer technologischer Möglichkeiten, um involvierte Marktpartner spürbar zu entlasten.
Die Beschlusskammer 6 geht davon aus, dass sich die vorab beschriebenen Ziele zukünftig durch die weitestgehend gebündelt erfolgende Aggregation der erforderlichen Daten und die Erstellung der Abrechnung durch einen zentralen Akteur im Sinne eines MaBiS-Hubs bestmöglich erreichen lassen. Der Abschluss des Festlegungsverfahrens ist für die erste Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Die Produktivsetzung des von der Beschlusskammer 6 vorgesehenen MaBiS-Hubs ist für die zweite Jahreshälfte 2028 angedacht.