Informationen / Rundschreiben
Die Beschlusskammer 8 hat das Interesse, auf vielfältige Weise zu ihren Aufgaben mit der Branche und der interessierten Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Information zur Zuständigkeit der Beschlusskammer 8
Die Beschlusskammer 8 nimmt zahlreiche Aufgaben in der Regulierung von Kosten und Verfahren nach Anreizregulierungsverordnung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern und den Verteilernetzbetreibern Strom gem. § 54 EnWG wahr. Eine detaillierte Liste der Aufgaben gem. Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier.
Mit und nach der Einführung der Regulierung von Betreibern von Energieversorgungsnetzen im Jahr 2005 haben einige Bundesländer für die Aufgaben der Regulierung die Bundesnetzagentur im Wege eines Verwaltungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland geliehen (sog. „Organleihe"). Im Laufe der Jahre sind Länder hinzugekommen, andere haben die Aufgabe inzwischen selbst übernommen.
Die Entwicklung der Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur/Beschlusskammer 8 als Landesregulierungsbehörde finden Sie dargestellt unter Organleihe.
In unregelmäßigen Abständen veröffentlicht die Beschlusskammer Rundschreiben zu laufenden Verfahren. Primäre Adressaten der Rundschreiben sind die Geschäftsleitungen und Kommunikationsbevollmächtigten der regulierten Unternehmen. Auch die Landesregulierungsbehörden, einschlägige Beratungsunternehmen und interessierte Dritte können das Rundschreiben erhalten.
Sie veröffentlicht anlassbezogen zu Auslegungsfragen Leitfäden und Hinweise. Diese sind rechtlich nicht verbindlich, stellen aber insbesondere im Vorfeld von gerichtlichen Entscheidungen zu Einzelthemen die Auffassung der Beschlusskammer dar.