Me­tho­den­fest­le­gun­gen (Ebe­ne 2)

In den Methodenfestlegungen der Ebene 2 ist zum Beispiel konkret zu regeln,

  • welche methodischen Ansätze für die Bestimmung einzelnen Elemente heranzuziehen sind,
  • nach welchen Methoden künftig Effizienzwerte ermittelt werden sollen,
  • wie die Aufwandsparameter bestimmt werden,
  • nach welchen Grundsätzen künftig der kalkulatorische Eigenkapitalzins ermittelt wird.

Verfahren

Verfahren der Großen Beschlusskammer Energie im Bereich der Methodenfestlegungen finden Sie hier:
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU 2.0“) [Aktenzeichen GBK-24-02-2#1]
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