Methodenfestlegungen (Ebene 2)
In den Methodenfestlegungen der Ebene 2 ist zum Beispiel konkret zu regeln,
- welche methodischen Ansätze für die Bestimmung einzelnen Elemente heranzuziehen sind,
- nach welchen Methoden künftig Effizienzwerte ermittelt werden sollen,
- wie die Aufwandsparameter bestimmt werden,
- nach welchen Grundsätzen künftig der kalkulatorische Eigenkapitalzins ermittelt wird.
Verfahren
Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU 2.0“) [Aktenzeichen GBK-24-02-2#1] |