Kos­ten­prü­fung

Aufgaben der Kostenprüfung

Ausgangsbasis für die Festlegung der Erlösobergrenzen ist eine umfassende Kostenprüfung der Netzkosten eines Netzbetreibers. Diese Aufgabe obliegt gem. §54 EnWG der jeweiligen zuständigen Landesregulierungsbehörde oder der Bundesnetzagentur.

Allerdings gelten für einzelne Bewertungsfragen in der Regulierung eigene Maßstäbe. Diese sind in der Stromnetzentgeltverordnung niedergelegt.

So gelten in der Regulierung z.B.

  • eigene Abschreibungsdauern,
  • es sind bestimmte Indexreihen zur Bestimmung der Tagesneuwerte anzusetzen,
  • bei einem Netzübergang gilt nicht der Kaufpreis als Maßstab der Bewertung, sondern der kalkulatorische Restwert

und vieles mehr.

Bilanzielle und kalkulatorische Kosten des Netzbetriebs sind nur insoweit anzusetzen, als sie den Kosten eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers entsprechen (§ 21 EnWG). Ausgehend von den Gewinn- und Verlustrechnungen ist zur Bestimmung der Netzkosten eine kalkulatorische Rechnung zu erstellen.

Die wiederkehrende Kostenprüfung erfolgt jeweils im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der nächsten Regulierungsperiode auf der Grundlage der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Mit dem Jahr 2019 hat die 3. Regulierungsperiode Strom begonnen.

Die Unternehmen übermitteln also zwei Jahre vor Beginn der Regulierungsperiode mittels förmlich, durch die Behörde festgelegter Erhebungsbögen aller Kostendaten des Geschäftsjahres drei Jahre vor Beginn der neuen Regulierungsperiode. Also z.B. im Jahr 2017 über das Geschäftsjahr 2016 für die am 1.1.2019 beginnende Regulierungsperiode.

Ausgehend von der handelsrechtlich festgestellten und in die kalkulatorischen Maßstäbe überführten Jahresrechnung prüft die Regulierungsbehörde die Betriebsnotwendigkeit der geltend gemachten Kosten. Einbezogen sind alle Kosten, die dem Grunde oder der Höhe nach anfallen, insbesondere auch, wenn (Dienst-) Leistungen aus anderen Bereichen des vom Netzbetreiber eingekauft werden. Denn es ist eine zentrale Aufgabe, Quersubventionierungen von wettbewerblichen Bereichen, wie der Erzeugung oder dem Vertrieb von Energie, aus dem Netzbetrieb zu vermeiden (§§ 6 Abs. 1 und 6b EnWG).

Bestimmung des Ausgangsniveaus der Kosten (Kostenprüfung)

Ausgangspunkt für die Bestimmung der Erlösobergrenze und damit die Festlegung von Entgelten für die Netznutzung ist die individuelle Kostensituation des einzelnen Netzbetreibers. Vor Beginn einer Regulierungsperiode ermitteln die Regulierungsbehörden das Ausgangsniveau, für die Bestimmung der Erlösobergrenze, durch eine Kostenprüfung nach den Vorschriften der Netzentgeltverordnungen.

Regulierung der Verlustenergiekosten

Ein Kostenelement der Unternehmen, das einer eigenen Regulierung unterliegt, ist die Verlustenergie. Als Verlustenergie wird die zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste benötigte Energie bezeichnet. Unter Verlustenergiekosten fallen damit Kosten der Beschaffung gem. § 10 Abs. 1 StromNZV bzw. der Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie der Bundesnetzagentur (BK6-08-006) vom 21.10.2008. Da die Kosten für Verlustenergie von der Entwicklung der allgemeinen Strompreise abhängig sind, wird dieses Kostenelement aktuell als "volatile Kosten" i.S.d. 11 Abs. 5 ARegV einem eigenen Mechanismus zur Kostenanpassung unterzogen. Dazu hat die Beschlusskammer eine Festlegung getroffen und veröffentlicht jährlich den geltenden Referenzpreis. Gleichzeitig werden die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen.

Verfahrensbezogenen Dokumente/ Festlegungen zur Datenerhebung

Die Beschlusskammer 8 wird sukzessive alle Festlegungen der Erlösobergrenzen für die dritte Regulierungsperiode in der Beschlussdatenbank veröffentlichen.

Eine Übersicht zu den Verfahren (ÜNB Regelverfahren, VNB Regelverfahren und vereinfachtes Verfahren) mit Aktenzeichen finden Sie nach Regulierungsperiode hier: Verfahrensliste EOG der RegP (xls / 161 KB)

Webinar zur Datenabfrage

Am 28. April 2022 fand das Webinar „BNetzA-direkt: Kostendatenabfrage bei Elektrizitätsnetzbetreibern für die vierte RP“ in Kooperation mit dem BDEW statt. Hier finden Sie das aufgezeichnete Webinar sowie die FAQ zur Kostendatenabfrage der vierten Regulierungsperiode.


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