Me­tho­den­fest­le­gung zur Ka­pi­tal­ver­zin­sung

Verfahren zur Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes [GBK-25-02-3#1]

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 EnWG am 16.01.2025 ein Verfahren für eine Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-25-02-3#1 geführt.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit § 21 EnWG.

Gegenstand der Festlegung ist die Bestimmung der Kapitalquoten innerhalb eines WACC-Ansatzes sowie die Regelung und Beschreibung von Methoden zur Bestimmung des Eigenkapitalzinssatzes und des Fremdkapitalzinssatzes im Rahmen eines WACC-Ansatzes.

Die Bundesnetzagentur hat ihre ersten Überlegungen zu möglichen Ausgestaltungen der Methodik in zwei offenen Expertenworkshops am 08.07.2024 und 21.10.2024 vorgestellt und mit interessierten Kreisen diskutiert. Die jeweiligen Agenden, Präsentationen der Teilnehmenden sowie die Aufzeichnungen der Chatverläufe finden Sie hier und hier

Gutachten

Um den Stand der Wissenschaft angemessen berücksichtigen zu können, hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten ausgeschrieben, in dem die grundlegenden methodischen Fragestellungen hinsichtlich der Kapitalkostenermittlung ab der fünften Regulierungsperiode wissenschaftlich beleuchtet werden.

Den Zuschlag haben Frontier Economics zusammen mit Professor Dr. Zechner und Professor Dr. Randl erhalten. Das Gutachten (Stand 13.01.2025) sowie eine vorläufige Einordnung der Erkenntnisse aus dem Gutachten durch die Bundesnetzagentur sind hier veröffentlicht:

Methodengutachten Frontier Randl Zechner

Einordnungsschreiben Gutachten

Die Bundesnetzagentur gibt interessierten Wirtschaftskreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten von Frontier Economics sowie zu der vorläufigen Einordnung der Bundesnetzagentur bis zum

28.02.2025 (Eingang)

Es handelt sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Im Rahmen der Konsultation der Methodenfestlegung wird weiterhin auch Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten bestehen. Eingereichte Stellungnahmen werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Für Ihre Stellungnahme ist die Nutzung einer Vorlage nicht erforderlich. Ergänzen Sie den Dateinamen Ihrer Stellungnahme bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme an gbk@bundesnetzagentur.de unter dem Betreff „GBK-25-02-3#1; Name Ihrer Institution“.

GBK-25-02-3#1

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