Me­tho­den­fest­le­gung Ef­fi­zi­enz­ver­gleich

Festlegung der Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber eröffnet. Das Verfahren wurde am 17. Oktober 2024 unter dem Aktenzeichen GBK-24-02-3#5 eröffnet.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Wissenschaftsdialog zu Effizienzvergleichsmethoden

Die Bundesnetzagentur hat am 24. September 2024 einen speziell auf den Effizienzvergleich bezogenen Wissenschaftsdialog “Efficiency Benchmarking of the energy sector – Evaluation and challenges for the German regulation“ durchgeführt.

Gutachten

Um die Besonderheiten des Gasbereichs angemessen berücksichtigen zu können, hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten vergeben. Es ist erkennbar, dass es zeitlich und räumlich zu höchst unterschiedlichen Entwicklungen und somit zu äußerst unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungen der Gasnetze kommen wird. Vor diesem Hintergrund soll das Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendbarkeit und Ausgestaltung eines Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber aussprechen.

Die Auftragnehmerin soll eine fundierte Einschätzung erarbeiten, ob der Effizienzvergleich der Gasverteilernetzbetreiber in seiner derzeit bestehenden rechtlichen und faktischen Ausgestaltung, wie er für die Effizienzwertermittlung der vierten Regulierungsperiode (2023 – 2027) zur Anwendung gekommen ist, in Aussicht der anstehenden, unterschiedlich verlaufenden Transformationsprozesse zukünftig weiterhin anwendbar ist. Dabei sind auch die im letzten Effizienzvergleich (für die vierte Regulierungsperiode) ermittelten Kostentreiber auf ihre weiterhin gegebene Belastbarkeit zu prüfen. Dabei soll zwischen einem kurz- bzw. mittelfristigen Zeithorizont und einem langfristigen Zeithorizont unterschieden werden.

Bestandteil des Auftrags ist auch ein Branchendialog.

Branchendialog

Am 15. November 2024 veranstaltet die Bundesnetzagentur einen offenen Expertenaustausch zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich.
Das Programm finden Sie in Kürze hier.

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