Me­tho­den­fest­le­gung Ef­fi­zi­enz­ver­gleich

Festlegung der Methodik der zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG ein Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur zukünftigen Ausgestaltung des Effizienzvergleichs für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber sowie Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber eröffnet. Das Verfahren wurde am 17. Oktober 2024 unter GBK-24-02-3#5 eröffnet.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Wissenschaftsdialog zu Effizienzvergleichsmethoden Link zur Veranstaltung

Die Bundesnetzagentur hat am 24. September 2024 einen speziell auf den Effizienzvergleich bezogenen Wissenschaftsdialog “Efficiency Benchmarking of the energy sector – Evaluation and challenges for the German regulation“ durchgeführt.

Gutachten

Um die Besonderheiten des Gasbereichs angemessen berücksichtigen zu können, hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten vergeben. Es ist erkennbar, dass es zeitlich und räumlich zu höchst unterschiedlichen Entwicklungen und somit zu äußerst unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungen der Gasnetze kommen wird. Vor diesem Hintergrund soll das Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendbarkeit und Ausgestaltung eines Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber aussprechen.

Die Auftragnehmerin soll eine fundierte Einschätzung erarbeiten, ob der Effizienzvergleich der Gasverteilernetzbetreiber in seiner derzeit bestehenden rechtlichen und faktischen Ausgestaltung, wie er für die Effizienzwertermittlung der vierten Regulierungsperiode (2023 – 2027) zur Anwendung gekommen ist, in Aussicht der anstehenden, unterschiedlich verlaufenden Transformationsprozesse zukünftig weiterhin anwendbar ist. Dabei sind auch die im letzten Effizienzvergleich (für die vierte Regulierungsperiode) ermittelten Kostentreiber auf ihre weiterhin gegebene Belastbarkeit zu prüfen. Dabei soll zwischen einem kurz- bzw. mittelfristigen Zeithorizont und einem langfristigen Zeithorizont unterschieden werden.

Bestandteil des Auftrags ist auch ein Expertenaustausch.

Expertenaustausch Link zur Veranstaltung

Am 15. November 2024 veranstaltete die Bundesnetzagentur einen offenen Expertenaustausch zur Methodenfestlegung Effizienzvergleich.

Das Programm finden Sie hier: Agenda zum Expertenaustausch am 15.11.2024

Sachstandsveröffentlichung zum Jahreswechsel 2024/2025

In dem Arbeitspapier zum Effizienzvergleich werden die aus Sicht der Bundesnetzagentur zentralen Fragestellungen, die den Netzbetreibern in vergleichbarer Form auch für den Expertenaustausch am 15.11.2024 zur Verfügung gestellt wurden, einer vorläufigen eigenen Bewertung unterzogen.

20250116_Effizienzvergleich_Sachstand

Auch hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Festlegungs- oder Konsultationsdokument. Vielmehr soll das Dokument den betroffenen Wirtschaftskreisen und Verbrauchern eine Orientierung zum aktuellen Diskussionsstand bieten.
Zur Vertiefung der Fragestellungen zum Umgang mit einer (möglicherweise) zunehmenden Heterogenität der Versorgungsaufgaben sowie zur Erörterung der Berücksichtigung des Themas „vorausschauender Netzausbau“ ist ein weiterer Expertenaustausch im ersten Quartal 2025 geplant. Insbesondere die zu diesen Themenbereichen im Papier dargelegten Einschätzungen sind insofern als vorbehaltlich anzusehen.


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