Methodenfestlegungen StromNEF / GasNEF
Festlegung der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- bzw. Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (StromNEF, Geschäftszeichen GBK-24-02-1#3 und GasNEF, Geschäftszeichen GBK-24-02-2#3)
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG zwei Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- (StromNEF) und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) eröffnet. Die Verfahren wurden am 19.07.2024 unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#3 (StromNEF) und GBK-24-02-2#3 (GasNEF) eröffnet.
Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.
Eckpunktepapier
Mit den vorliegenden Eckpunkten konkretisierte und erweiterte die Große Beschlusskammer Energie die Überlegungen aus dem Eckpunktepapier „NEST“ in Bezug auf die künftige Ausgestaltung der Ermittlung des Ausgangsniveaus, einerseits für eine künftige Anreizregulierung (5. Regulierungsperiode) ab dem Jahr 2028 (Gas) und 2029 (Strom), andererseits für in Ausnahmefällen verbleibende Entgeltgenehmigungen nach § 23a EnWG ab Außerkrafttreten der GasNEV und StromNEV.
Das Eckpunktepapier war als Zwischenfazit der Großen Beschlusskammer Energie nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn der Festlegungsverfahren zu verstehen. Es spiegelte dabei den aktuellen Meinungsstand in der Großen Beschlusskammer wider, auch um den weiteren Verfahrensverlauf inhaltlich zu strukturieren. Dabei hat die Große Beschlusskammer neben den Stellungnahmen zum Eckpunktepapier „NEST“ auch die Diskussionen und Erkenntnisse aus den öffentlichen Expertenanhörungen vom 27./28. Mai und 8. Juli 2024 gewürdigt.
Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis zum
30.08.2024 (Eingang)
gegeben.
Stellungnahmen waren per E-Mail mit dem Betreff „Festlegung StromNEF / GasNEF, GBK-24-02-1#3 und GBK-24-02-2#3“ an die Adresse gbk@bnetza.de zu senden.
Für die Stellungnahme konnten Interessierte das folgende Formblatt verwenden.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigte, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sofern Sie zusätzlich zu der Ausfüllung des Formblatts eine Stellungnahme in PDF-Form übermitteln, wird daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme gebeten.
Nähere Informationen zur Transparenz
Stellungnahmen zum Eckpunktepapier
Die folgenden Unternehmen/Privatpersonen haben eine Stellungnahme abgegeben:
Positionierung zum Vorschlag der Bundesnetzagentur zum „Zinsbonus als Anreizelement“ für BKZ und Präsentation zu den „Ansätzen zur methodischen Verbesserung für die Ermittlungsmethodik des Eigenkapitalzinssatzes“ (NERA im Auftrag des BDEW)
Am 21.10.2024 fand der zweite Expertenaustausch zur pauschalen Erstattung von Kapitalkosten und Methoden zur Bestimmung der eingehenden Zinssätze und Finanzierungsquoten statt. Im Rahmen diesen Termins wurde zu den genannten Themenbereichen seitens der Bundesnetzagentur Fragen an die Branche adressiert. Die Positionierung des BDEW wurde im Nachhinein an die Bundesnetzagentur am 13.12.2024 übermittelt und wird an dieser Stelle zur Verfügung gestellt:
BDEW Position Behandlung von Zuschüssen (pdf / 231 KB)
Sachstandsveröffentlichung zum Jahreswechsel 2024/2025
Die Bundesnetzagentur gibt interessierten Kreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum hier veröffentlichten Sachstand (Tenorierung mit Erwägungen) bis zum
28.02.2025 (Eingang).
Es handelt sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Eingereichte Stellungnahmen werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein. Bitte verwenden Sie für eine Stellungnahme das folgende Formblatt.
Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme bitte an gbk@bundesnetzagentur.de unter dem Betreff „GBK-24-02-1#3/ GBK-24-02-2#3; Name Ihrer Institution“.
Formblatt_Stellungnahmen_Sachstand_StromNEF_GasNEF
Hinsichtlich der Frage, wie Baukostenzuschüsse bei der Bestimmung der Verzinsungsbasis berücksichtigt werden, ist der Entwurf dieser Tenorierung insofern vorläufig, dass die inhaltliche Zulieferung des BDEW vom 13.12.2024 (s.o.) in der Bewertung noch nicht berücksichtigt wurde und zur Behandlung dieser Frage eine weitere Expertenanhörung geplant ist.
20250116_StromNEF_GasNEF_Tenorierung mit Erwägungen