Me­tho­den­fest­le­gun­gen Strom­NEF / Gas­NEF

Konsultation eines Eckpunktepapiers und Einleitung von zwei Verfahren zur Festlegung der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- bzw. Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (StromNEF, Aktenzeichen GBK-24-02-1#3 und GasNEF, Aktenzeichen GBK-24-02-2#3)

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG zwei Verfahren zur Festlegung einer Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- (StromNEF) und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) eröffnet. Die Verfahren wurden am 19.07.2024 unter dem Aktenzeichen GBK-24-02-1#3 (StromNEF) und GBK-24-02-2#3 (GasNEF) eröffnet.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 S. 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.

Eckpunktepapier

Mit den vorliegenden Eckpunkten konkretisiert und erweitert die Große Beschlusskammer Energie die Überlegungen aus dem Eckpunktepapier „NEST“ in Bezug auf die künftige Ausgestaltung der Ermittlung des Ausgangsniveaus, einerseits für eine künftige Anreizregulierung (5. Regulierungsperiode) ab dem Jahr 2028 (Gas) und 2029 (Strom), andererseits für in Ausnahmefällen verbleibende Entgeltgenehmigungen nach § 23a EnWG ab Außerkrafttreten der GasNEV und StromNEV.

Das Eckpunktepapier ist als Zwischenfazit der Großen Beschlusskammer Energie nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn der Festlegungsverfahren zu verstehen. Es spiegelt dabei den aktuellen Meinungsstand in der Großen Beschlusskammer wider, auch um den weiteren Verfahrensverlauf inhaltlich zu strukturieren. Dabei hat die Große Beschlusskammer neben den Stellungnahmen zum Eckpunktepapier „NEST“ auch die Diskussionen und Erkenntnisse aus den öffentlichen Expertenanhörungen vom 27./28. Mai und 8. Juli 2024 gewürdigt.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis zum

30.08.2024 (Eingang)

gegeben.

 

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Festlegung StromNEF/GasNEF, GBK-24-02-1#3 und GBK-24-02-2#3“ an die Adresse gbk@bnetza.de zu senden. 

Für die Stellungnahme verwenden Interessierte bitte das folgende Formblatt. Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung ihrer Institution.

Formblatt (xlsx / 60 KB)

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Sofern Sie zusätzlich zu der Ausfüllung des Formblatts eine Stellungnahme in pdf-Form übermitteln, wird daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme gebeten.

Nähere Informationen zur Transparenz

Auf Grundlage der Stellungnahmen wird die Große Beschlusskammer Energie voraussichtlich im 4. Quartal 2024 zwei Festlegungsentwürfe erarbeiten, die dann erneut zur Konsultation gestellt werden. 

Mastodon