EU-Verordnungen zu Netzanschlussbestimmungen
Im Jahr 2016 sind drei nach Maßgabe des Dritten Energiebinnenmarktpakets entwickelte EU-Verordnungen zu Netzanschlussbestimmungen in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um die
- RfG-Verordnung mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger
(amtl. Bezeichnung: VO (EU) 2016/631),
- DCC-Verordnung mit Netzanschlussbestimmungen für Lasten
(amtl. Bezeichnung: VO (EU) 2016/1388),
- HVDC-Verordnung mit Netzanschlussbestimmungen für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
(amtl. Bezeichnung: VO (EU) 2016/1447)
DCC – Demand Connection Code
HVDC – High Voltage Direct Current
Mit diesen Verordnungen gelten nunmehr gesamteuropäisch harmonisierte Vorschriften für die an die Stromnetze anzuschließenden Anlagen. Als im Wege der EU-Verordnung erlassener Rechtsakt, sind die in den Verordnungen enthaltenen Vorschriften für alle Betroffenen verbindlich und haben unmittelbare Geltung in Deutschland; d.h. sie müssen nicht zuerst durch den deutschen Gesetzgeber in deutsches Recht transformiert werden.
Die nationale Umsetzung dieser Verordnungen in den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt in Deutschland durch den VDE/FNN im Rahmen der Technischen Anschlussregeln.
Aktenzeichen | Verfahren | Antragsteller |
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BK6-16-259 | Kriterien zur Gewährung von Freistellungen | von Amts wegen |
Aktenzeichen | Verfahren | Antragsteller |
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BK6-16-166 | Genehmigung eines gemeinsamen Vorschlages der ÜNB für die Schwellenwerte für die Maximalkapazität von Stromerzeugungsanlagen des Typs B, C, und D | ÜNB |