Aktuelles
Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 9
- Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die fünfte Regulierungsperiode
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 11 EnWG zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Durchführung des Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber für die fünfte Regulierungsperiode eingeleitet und stellt den Festlegungsentwurf hiermit zur Konsultation. Die Konsultationsfrist endet am 31.01.2026. Nähere Informationen zum Verfahren und den Festlegungsentwurf finden Sie hier.
[17.12.2025]
- Einleitung des Festlegungsverfahrens „BRÜCKEN“ (BK9-25/618)
Die Beschlusskammer 9 hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 3 EnWG i.V.m. Tenorziffer 7.6 S. 1 der Festlegung GBK-25-01-2#1 vom 08.12.2025 („RAMEN Gas“) ein Verfahren eingeleitet. Das Verfahren dient der Festlegung von Bestimmungen zu Rückstellungen für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau von Erdgasnetzen. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
[16.12.2025]
- Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Festlegung zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas) sowie der Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber und der Festlegung der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) BK9-25/614-1 bis BK9-25/614-4
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 1, S. 4 Nr. 1 a), b), d) und f) EnWG und § 21a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 1 bis 4, 6, und 9 bis 12 EnWG eingeleitet. Die Konsultationsfrist endet am 28.01.2026. Nähere Informationen zum Verfahren und den Festlegungsentwurf finden Sie hier.
[16.12.2025]
- Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Anwendung der Kleinstnetzbetreiberregelung nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas (BK9-25/619-1 bis BK9-25/619-5)
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 10 EnWG zur Anwendung der Kleinstnetzbetreiberregelung nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas (GBK-25-01-2#1) eingeleitet. Nähere Informationen finden Sie hier.
[15.12.2025]
- Entscheidung im Festlegungsverfahren nach Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1789 GasVO (BK9-25/617)
Die Beschlusskammer 9 hat das Festlegungsverfahren nach Art. 19 Abs. 1 GasVO zur Festlegung der Modalitäten zur Veröffentlichung von Informationen abgeschlossen (BK9-25/617). Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Beschlusstext finden Sie hier.
Die Festlegung wird auch im Amtsblatt Nr. 24/2025 vom 17.12.2025 öffentlich bekannt gemacht.
[10.12.2025]
- Festlegung der Modalitäten zur Veröffentlichung von Informationen nach Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1789 (GasVO)
Die Beschlusskammer hat ein Festlegungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1789 zur Festlegung der Modalitäten zur Veröffentlichung von Informationen eingeleitet und stellt den Festlegungsentwurf zur Konsultation. Das Verfahren richtet sich an alle im deutschen Marktgebiet tätigen Fernleitungsnetzbetreiber i.S.d. § 3 Nr. 5 EnWG. Die Konsultationsfrist endet am 04.12.2025. Nähere Informationen zum Verfahren und den Festlegungsentwurf finden Sie hier.
[24.11.2025]
- Einleitung des Festlegungsverfahrens „MARGIT 2027“ (BK9-25/612)
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 (Az.: BK9-25/612 – „MARGIT 2027“) eingeleitet. Es dient der jährlichen Festlegung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren. Diese Berechnungsfaktoren werden von Fernleitungsnetzbetreibern bei ihrer Entgeltbildung für das Kalenderjahr 2027 zu berücksichtigen sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
[22.10.2025]
- Entscheidung im Festlegungsverfahren nach Art. 18 Abs. 5 GasVO (BK9-25/616)
Die Beschlusskammer 9 hat das Festlegungsverfahren nach Art. 18 Abs. 5 GasVO zur Nichtwendung von Preisnachlässen für erneuerbares und kohlenstoffarmes Gas an Grenzübergangspunkten und an Speicherpunkten abgeschlossen (BK9-25/616, Festlegung nach Art. 18 Abs. 5 GasVO). Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Beschlusstext finden Sie hier. Die Festlegung wird auch im Amtsblatt Nr. 20/2025 vom 22.10.2025 öffentlich bekannt gemacht.
[13.10.2025]
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Stand: 16.12.2025