Methodenfestlegung zum Qualitätselement
Einleitung des Verfahrens der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung und Konsultation der Eckpunkte zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen [GBK-24-02-1#4].
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober 2024 gemäß § 29 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4 geführt.
Nach §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen, die etwa auf der Grundlage einer Bewertung von Netzzuverlässigkeits- oder Netzleistungsfähigkeitskenngrößen ermittelt werden und objektive strukturelle Unterschiede der einzelnen Netzbetreiber berücksichtigen.
Neben der Netzzuverlässigkeit und der Netzleistungsfähigkeit wird in der internationalen regulatorischen Praxis zudem die Netzservicequalität sowie die Produktqualität zu den Dimensionen der Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen gezählt. In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, indem neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. eine Netzservicequalität berücksichtigt werden soll.
Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Absatz 3 Satz 2 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Absatz 3, 21, 21a EnWG.
Eckpunktepapier
Mit den vorliegenden Eckpunkten konkretisiert und erweitert die Große Beschlusskammer Energie die Überlegungen aus dem Eckpunktepapier „NEST“ in Bezug auf die künftige Ausgestaltung der Qualitätsregulierung. Dabei wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus dem NEST-Prozess sowie geführten Expertengespräche gewürdigt.
Das Eckpunktepapier zur schrittweisen Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung für Strom- und Gasverteilernetzbetreiber ist als Zwischenfazit der Großen Beschlusskammer Energie nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn des Festlegungsverfahrens zu verstehen. Es spiegelt den aktuellen Meinungsstand in der Großen Beschlusskammer Energie wider und dient der Diskussion mit der Branche, der Zivilgesellschaft, der Politik und Wissenschaft. Auch soll das Eckpunktepapier dabei den weiteren Verfahrensverlauf inhaltlich strukturieren. Der Fokus dieses Papiers liegt ausschließlich auf dem Feld der Qualitätsregulierung.
Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis zum 29. November 2024 (Eingang) gegeben.
Stellungnahmen waren per E-Mail mit dem Betreff „Qualitätsregulierung; GBK-24-02-1#4“ an die Adresse gbk@bnetza.de zu senden.
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Es sollte folgendes Excel-Formular zur Einreichung der Stellungnahmen verwendet werden:
Stellungnahmen zum Eckpunktepapier
Die folgenden Unternehmen/Privatpersonen haben eine Stellungnahme abgegeben:
Parallel zu der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers fand am 29. Oktober 2024 ein Expertenaustausch statt. Details finden Sie hier. Ein weiterer Expertenaustausch zum Themenkomplex wird am 29.01.2025 stattfinden. Alle Details sind hier zu finden.