Me­tho­den­fest­le­gung zum Qua­li­täts­ele­ment

Einleitung des Verfahrens der Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung und Konsultation der Eckpunkte zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen [GBK-24-02-1#4].

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober 2024 gemäß § 29 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG ein Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen GBK-24-02-1#4 geführt.

Nach §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen, die etwa auf der Grundlage einer Bewertung von Netzzuverlässigkeits- oder Netzleistungsfähigkeitskenngrößen ermittelt werden und objektive strukturelle Unterschiede der einzelnen Netzbetreiber berücksichtigen.

Neben der Netzzuverlässigkeit und der Netzleistungsfähigkeit wird in der internationalen regulatorischen Praxis zudem die Netzservicequalität sowie die Produktqualität zu den Dimensionen der Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen gezählt. In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, indem neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. eine Netzservicequalität berücksichtigt werden soll.

Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Absatz 3 Satz 2 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Absatz 3, 21, 21a EnWG.

Eckpunktepapier

Mit den vorliegenden Eckpunkten konkretisiert und erweitert die Große Beschlusskammer Energie die Überlegungen aus dem Eckpunktepapier „NEST“ in Bezug auf die künftige Ausgestaltung der Qualitätsregulierung. Dabei wurden die eingegangenen Stellungnahmen aus dem NEST-Prozess sowie geführten Expertengespräche gewürdigt.

Das Eckpunktepapier zur schrittweisen Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung für Strom- und Gasverteilernetzbetreiber ist als Zwischenfazit der Großen Beschlusskammer Energie nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn des Festlegungsverfahrens zu verstehen. Es spiegelt den aktuellen Meinungsstand in der Großen Beschlusskammer Energie wider und dient der Diskussion mit der Branche, der Zivilgesellschaft, der Politik und Wissenschaft. Auch soll das Eckpunktepapier dabei den weiteren Verfahrensverlauf inhaltlich strukturieren. Der Fokus dieses Papiers liegt ausschließlich auf dem Feld der Qualitätsregulierung.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Eckpunktepapier bis zum 29. November 2024 (Eingang) gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Qualitätsregulierung; GBK-24-02-1#4“ an die Adresse gbk@bnetza.de zu senden.

[ENDE]

Bitte benutzen Sie zur Einreichung der Stellungnahmen folgendes Excel-Formular:

In dem Formular tragen Sie bitte zunächst auf dem ersten Blatt Ihre Kontaktinformationen ein. Dies ist notwendig, damit Sie auf dem zweiten Blatt Ihre Stellungnahme eintragen können. Das Formular erlaubt Ihnen, sich mit Ihrer Stellungnahme direkt auf einzelne Abschnitte des Eckpunktepapiers zu beziehen.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf dem zweiten Tabellenblatt – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Wir bitten Sie daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme.

Parallel zu der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers findet am 29. Oktober 2024 ein Expertenaustausch statt. Details finden Sie hier.

Mastodon