GBK-24-02-1#4
Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung
Sachstandsveröffentlichung zum Jahreswechsel 2024/2025
Zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen [Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4] wurden im Oktober 2024 erste Eckpunkte konsultiert. Diese stellten den damaligen Arbeits- und Wissensstand dar. Dazu hat im Oktober 2024 der erste und im Januar 2025 der zweite Branchenworkshop stattgefunden. Der Prozess wird gutachterlich begleitet.
Basierend auf den eingegangenen Stellungnahmen zum Eckpunktepapier und den Erkenntnissen aus den Expertenaustauschen wird ein Festlegungsentwurf Ende des Jahres 2025 veröffentlicht und konsultiert werden. Der nächste Schritt im Verfahren ist eine Datenerhebung, die möglichst aufwandsarm in das jährliche Monitoring 2025 integriert werden soll. Zu diesem Zweck ist am 03.02.2025 das dennoch notwendige Verfahren zur Datenerhebungsfestlegung eingeleitet worden [Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5].
Die Bundesnetzagentur strebt weiterhin die in den Eckpunkten und Branchenworkshops vorgestellte Mehrstufigkeit an: Im ersten Schritt die Erhebung von Daten, im zweiten Schritt die Ableitung von Kennzahlen und die Veröffentlichung der sich aus den Kennzahlen ergebenden netzbetreiberindividuellen Kennzahlenwerte. Im dritten Schritt erfolgt die Prüfung und ggf. Entwicklung einer Methodik, um mit Hilfe der Kennzahlen ein monetäres Anreizinstrument auszugestalten.
GBK-24-02-1#4
Stand: 25.02.2025