Zeitplanung
- Festlegungsverfahren Kosten-/Erlösermittlung und Anreizregulierung
- Vergebene und geplante Gutachten
- Festlegungsverfahren Zugangsregulierung
- Festlegungen zur Umsetzung der GasNZV:
- Festlegungen zur Umsetzung der StromNZV:
- Übertragungsmöglichkeit
- Verfahrensübersicht
Festlegungsverfahren Kosten-/Erlösermittlung und Anreizregulierung
Alle Festlegungen aus dem Themenbereich der Kosten- bzw. Erlösermittlung und Anreizregulierung, die den bisherigen Verordnungsrahmen ersetzen und damit gewissermaßen Nachfolgeregelungen für die bisherige ARegV, die StromNEV und die GasNEV darstellen, sind als „bundesweit einheitliche Festlegungen“ zunächst bei der Großen Beschlusskammer Energie angesiedelt.
Vergebene und geplante Gutachten
Nachfolgend findet sich eine Übersicht der im Zusammenhang mit den Verfahren der Großen Beschlusskammer Energie bereits vergebenen sowie geplanten Gutachten in den jeweiligen Verfahren.
Festlegung | Thema / Auftrag des Gutachtens | Kerninhalt des Gutachtens | Status | Start | Fertigstellung bis |
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Methodenfestlegung Kapitalverzinsung | Methodendiskussion zur Marktrisikoprämie und Ableitung des jeweils geeigneten Basiszinssatzes | Methodendiskussion zu Kapitalmarktmodell, Marktrisikoprämie und risikofreier Verzinsung sowie zur Bestimmung der für den WACC benötigten Kapitalquote und FK-Zinssatz | Vergabe erfolgt | September 2024 | Dezember 2024 |
Methodenfestlegung zum Qualitätselement / Anreize für Energiewendekompetenz | Netzleistungsfähigkeit Strom / „Energiewendekompetenz“ Netzservicequalität Strom | Ableitung geeigneter Kennzahlen, Bestimmung von Qualitätsvorgaben und Ermittlung eines Monetarisierungsfaktors (bzw. einer Anreizrate) | Vergabe erfolgt | Oktober 2024 | Sommer 2025 |
Methodenfestlegung Effizienzvergleich | Effizienzvergleiche für Gasnetze vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung | Der Dekarbonisierungsprozess wird allein schon aufgrund einer teilweise durch einige Bundesländer sowie auch durch Städte und Gemeinden deutlich vor 2045 gesetzten Zielvorgabe für die Dekarbonisierung nicht einheitlich verlaufen. Vor diesem Hintergrund soll das Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendbarkeit und Ausgestaltung eines Effizienzvergleichs schwerpunktmäßig der Gasverteilernetzbetreiber aussprechen. | Vergabe erfolgt | Oktober 2024 | März 2025 |
Methodenfestlegung Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor | Anforderungen an den Xgen und dessen Ermittlung angesichts der Energiewende (Strom und Gas) | Gutachterliche Überprüfung der Änderungsnotwendigkeiten bei der Ermittlung des Produktivitätsfaktors sowie der zukünftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten. | Vergabe erfolgt | Januar 2025 | Sommer 2025 |
Festlegung des Hochlaufentgeltes für das Wasserstoff-Kernnetz | Bestimmung des Hochlaufentgelts für das Wasserstoff-Kernnetz | Der Gutachter untersucht plausible Entwicklungspfade für die zukünftige Auslastung des Wasserstoff-Kernnetzes und leitet daraus mögliche Entwicklungen des intertemporalen Kostenallokationskontos sowie hieraus resultierende Bandbreiten für ein Hochlaufentgelt ab. | Vergabe erfolgt | September 2024 | Dezember 2024 |
Rahmenfestlegung Netzentgeltsystematik Strom | Vergleich der Netzentgelte und Netzentgeltsystematik in der EU (Strom) | In dem Gutachten soll die Bildung der Netzentgelte anderer europäischer Länder betrachtet werden. | Vergabe erfolgt | Mai 2025 | - |
Rahmenfestlegung Netzentgeltsystematik Strom | Gutachten zur Weiterentwicklung der allgemeinen Netzentgeltsystematik | Im Rahmen des Gutachtens sollen Änderungsbedarfe des jetzigen Systems identifiziert und umfassend beleuchtet werden. Dabei müssen verschiedene Wechselwirkungen herausgearbeitet und Alternativmodelle erarbeitet werden. | Vergabe erfolgt | Mai 2025 | - |
Festlegungsverfahren Zugangsregulierung
Die StromNZV und GasNZV werden zum 31.12.2025 außer Kraft treten. Der Prozess zur Entwicklung von Nachfolgeregelungen muss daher kurzfristig begonnen werden.
Für die Umsetzung werden die Regelungsinhalte der GasNZV im Zugangsbereich auf themenbezogene Festlegungen aufgeteilt (z.B. Kapazitäten, Bilanzierung, Lieferantenwechsel, Zugang Biogas). Gleiches gilt bezüglich der Inhalte der StromNZV.
Festlegungen zur Umsetzung der GasNZV:
Festlegungsverfahren "KARLA Gas 2.0" in Sachen Kapazitätsregelungen und Abwicklung des Netzzugangs im Gassektor (BK7-24-01-007)
Festlegungsverfahren "GaBi Gas 2.1" in Sachen Bilanzierung Gas (BK7-24-01-008)
Festlegungsverfahren "GeLi Gas 3.0" Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (BK7-24-01-009)
Festlegungsverfahren "ZuBio" in Sachen Zugang von Biogas (BK7-24-01-010)
Festlegungen zur Umsetzung der StromNZV:
Übertragungsmöglichkeit
Nach § 59 Abs. 3 Satz 4 EnWG kann die Große Beschlusskammer ihre Zuständigkeit an eine andere Beschlusskammer übertragen.
Verfahrensübersicht
Eine Übersicht der eröffneten und übertragenen Verfahren sowie der geplanten Verfahren finden Sie auf dieser Seite: Verfahrensübersicht