Start des Wirk­be­triebs der IT-Schnitt­stel­le am 30.12.2022

Der Wirkbetrieb der IT-Schnittstelle ist am 30.12.2022 gestartet. Seit diesem Tag ist es den Betreibern von Stromerzeugungsanlagen möglich, Preissicherungsmeldungen über die IT-Schnittstelle elektronisch zu übermitteln, soweit eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur erfolgt ist.

Nunmehr können Preissicherungsmeldungen mit Wirkung für zukünftige Börsenhandelstage sowie bis zum Ablauf des jeweiligen Börsenhandelstags mit Wirkung für diesen Börsenhandelstag abgegeben werden.

Absicherungsgeschäfte, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 30.12.2022, abgeschlossen worden sind, können entsprechend der Vorgaben der Nummer 3.1 der Anlage 5 des StromPBG, einmalig bis fünf Tage nach dem Start des Wirkbetriebs nachgemeldet werden. Diese Möglichkeit endet mit Ablauf des 04.01.2023.

Für die Nachmeldung nach für den Zeitraum ab dem 24. Dezember 2022 bis zum 30.12.2022, sind die nach Nummer 2.9 der Anlage 5 des StromPBG dokumentierten Preissicherungsmeldungen zu verwenden.

Hinweis zur Registrierung:

Für eine vollständige Registrierung ist es notwendig die angeforderten Unterlagen (Erhebungsbogen nebst Anlagen) vollständig postalisch an die Bundesnetzagentur unter folgender Adresse:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Sekretariat Preissicherungsmeldungen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

zu senden. Ein Registrierungsvorgang kann erst angelegt werden, wenn die Unterlagen postalisch eingegangen sind.

Zusätzlich muss der ausgefüllte Erhebungsbogen als maschinell auslesbare Excel-Datei an die E-Mail-Adresse

gesendet werden.

Informationen zu der Registrierung erhalten Sie unter folgendem Link: Einmalige Registrierung für die Abgabe von Preissicherungsmeldungen

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