BK6-24-245
Konsultation zu einem Verfahren zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung
Am 07.11.2024 hatte die Beschlusskammer einen Vorschlag für ein Positionspapier zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung veröffentlicht und den Markt um Stellungnahme zur vorgeschlagenen Vorgehensweise gebeten. Nach Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen verfolgt die Beschlusskammer das Ziel der Erarbeitung eines Positionspapiers nicht weiter.
Die Konsultationsbeiträge zeigen, dass das von der Beschlusskammer als Handlungsempfehlung skizzierte Repartierungsverfahren zur Verteilung von Netzanschlusskapazität als Branchenlösung nicht konsensfähig ist. Auch wenn das angedachte Positionspapier keineswegs die Anwendung anderer Verfahren unterbunden hätte, machten sowohl die Anschlussnehmer als auch die Netzbetreiber Kritik geltend. Das vorgeschlagene Verfahren könne zwar in Einzelfällen zu sinnvollen Lösungen führen, eine pauschale Anwendung sei aber angesichts der jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen nicht zielführend. Von daher solle man sich nicht auf ein bestimmtes Verfahren fokussieren. Die Konsultationsbeiträge enthielten auch keine konkreten Vorschläge, anhand derer die Erarbeitung eines anderen, den Interessen aller Anschlussnehmer gerecht werdenden Verteilungsmechanismus konsensual möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund wird die Beschlusskammer die Erarbeitung eines Positionspapiers im Sinne einer aus ihrer Sicht rechtssicheren Handlungsempfehlung nicht weiterverfolgen.
Es bleibt jedem Netzbetreiber überlassen, ein den Anforderungen des § 17 EnWG genügendes Verfahren zu entwickeln und anzuwenden. Dabei kann neben den anderen im Vorschlag der Beschlusskammer genannten Verfahren auch auf das Repartierungsverfahren zurückgegriffen werden. Im Sinne der Transparenz und um der Diskriminierung vorzubeugen, hält es die Beschlusskammer allerdings für erforderlich, dass der Netzbetreiber das bei ihm zur Anwendung kommende Verfahren und die damit verbundenen Verfahrensregeln auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Weitestgehend Einigkeit bestand in der Konsultation dahingehend, dass die Veröffentlichung der in den jeweiligen Netzregionen zur Verfügung stehenden Anschlusskapazitäten durch die Netzbetreiber ein geeignetes Mittel ist, Mehrfachanfragen für ein Projekt zu verhindern. Auch aus Sicht der Beschlusskammer sollte alles dafür getan werden solche Mehrfachanfragen zurückzudrängen, damit der tatsächlich nachgefragte Bedarf an Netzanschlusskapazität nicht zuletzt mit Blick auf den Netzausbau besser beurteilt werden kann. Insofern fordert die Beschlusskammer die Netzbetreiber im eigenen Interesse auf, die Anschlusskapazitäten in ihrem Netzgebiet schnellstmöglich transparent zu machen.
Stand: 05.02.2025