Be­schluss­kam­mer 6

Az.: BK6-24-245

07.11.2024

Konsultation zu einem Verfahren zur Zuteilung von Entnahmeleistungen aus Netzebenen oberhalb der Niederspannung

In den Spannungsebenen oberhalb der Niederspannung fehlt es zunehmend an Netzanschlusskapazität. In verschiedenen der Beschlusskammer 6 vorgetragenen Fällen ist es den Netzbetreibern daher nicht mehr möglich, allen Netzanschlusskapazitätsanfragen der verschiedenen Netzanschlusspetenten vollständig nachzukommen. Diese Entwicklung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen:

Zum einen steigt die Nachfrage nach der Bereitstellung elektrischer Leistung für den Netzanschluss von Großverbrauchern wie bspw. Rechenzentren, Großwärmepumpen, Großbatteriespeichern oder Elektrolyseuren. Dies folgt aus politischen Zielsetzungen und gesellschaftlichen Entwicklungen wie bspw. der zunehmenden Digitalisierung und der Elektrifizierung der Mobilität und (Fern-)Wärmeversorgung. Zum anderen bedingen auch Leistungserhöhungsanfragen bereits bestehender Netzanschlüsse von Verbrauchern diese Entwicklung.

Ausgehend von den europäischen und nationalen Zielsetzungen und den gesellschaftlichen Entwicklungen ist zu erwarten, dass die derzeitig sehr hohe Nachfrage nach Netzanschlusskapazität in Zukunft noch deutlich zunehmen wird. Laut der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie soll bspw. die heimische Elektrolysekapazität in 2030 mind. 10 GW betragen. Der von der Bundesnetzagentur genehmigte Szenario-Rahmen 2023-2037/2045 legt für den Netzentwicklungsplan 2023-2037/2045 eine Elektrolyseleistung von 26 bis 40 GW in 2037 und 50 bis 80 GW in 2045 zugrunde. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass das Tempo des Netzausbaus mit dem rasanten Bedarfszuwachs in manchen Netzregionen nicht vollumfänglich Schritt halten können wird. Um dieser sich bereits abzeichnenden und sich stetig verschärfenden Ressourcenknappheit zu begegnen, bedarf es neben eines beschleunigten Netzausbaus auch der Neubewertung bisheriger Verteilungsmechanismen.

Bisher gibt es keine gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben für die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten; in Zeiten ausreichend verfügbarer Netzanschlusskapazitäten gab es dafür schlicht keine vordringliche Notwendigkeit. Die Beschlusskammer sieht sich jedoch aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen und der Ausführungen der Netzbetreiber nunmehr veranlasst, auf die veränderte Lage einzugehen und einen Vorschlag für einen geeigneten Verteilungsmechanismus von Netzanschlusskapazität mit dem Markt zu konsultieren. Der Vergabemechanismus soll dazu dienen, auch in Zeiten, in denen die Netzanschlusskapazität ein limitiertes Gut ist, eine transparente und diskriminierungsfreie Teilhabe zu ermöglichen.

Nach Abschluss der Konsultation und Überarbeitung des vorliegenden Vorschlags ist vorgesehen, ein Positionspapier der Beschlusskammer im Sinne einer Handlungsempfehlung zu veröffentlichen.
Der folgende Verfahrensvorschlag wird zur Konsultation gestellt:

Konsultationspapier Vergabemechanismus (pdf / 189 KB)
Excel-Formular zur Abgabe einer Stellungnahme (xlsx / 59 KB)

Die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist möglich bis spätestens

31. Dezember 2024 (Eingang hier mit Anlagen).

Für die Durchführung der Konsultation erteilt die Beschlusskammer folgende Hinweise:

  • Bitte verwenden Sie für die Abgabe von Stellungnahmen ausschließlich das mitveröffentlichte Excel-Formular. Inner-halb des Excel-Formulars wählen Sie bitte das passende Registerblatt und dort in der Spalte „Kapitel“ bitte jeweils dasjenige Kapitel des Konsultationsdokumentes aus, auf das sich Ihre Stellungnahme bezieht. Für inhaltlich nicht zusammenhängende Anmerkungen nutzen Sie bitte gesonderte Tabellenzeilen.
  • Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Soweit in den übermittelten Dokumenten personenbezogene Daten (z.B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) enthalten sind, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung des Betroffenen in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten einzuholen oder zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung zu übersenden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.
  • Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe des Az. BK6-24-245 im Betreff ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de.
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