GBK-24-01-3#3 Festlegungsverfahren RAMEN
Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3]
Sachstandsveröffentlichung zum Jahreswechsel 2024/2025
Die Bundesnetzagentur gab interessierten Wirtschaftskreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum hier veröffentlichten Sachstand (Tenorierung mit Erwägungen) bis zum 28.02.2025. Es handelte sich dabei um keine förmliche Konsultation. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt für den finalen Festlegungsentwurf erfolgen. Eingereichte Stellungnahmen werden in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Die Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf werden unter dem bisherigen Geschäftszeichen GBK-24-01-3#3 erfasst. Da sich die Regelungen für den Strom- und den Gasbereich in einem finalen Stand aber absehbar deutlich unterscheiden werden, hat die GBK entschieden, für den Strombereich und den Gasbereich getrennte Festlegungen zur Anreizregulierung zu treffen. Die entsprechenden Verfahren werden unter den Geschäftszeichen GBK-25-01-1#1 für den Strombereich und dem Geschäftszeichen GBK-25-01-2#1 für den Gasbereich geführt werden. Die förmliche Eröffnung der differenzierten Verfahren erfolgt spätestens mit der Konsultation der Festlegungsentwürfe.
20250116_RAMEN_Tenorierung_mit_Erwägungen
Die Inhalte der Festlegung RAMEN stehen in engem Zusammenhang zu den Festlegungsverfahren StromNEF und GasNEF.
GBK-24-01-3#3
Stand: 07.05.2024