Rah­men­fest­le­gun­gen (Ebe­ne 1)

In den Rahmenfestlegungen der Ebene 1 werden Fragen zur Grundsystematik eines Regulierungssystems geregelt.

Für den Bereich der Kostenregulierung der Strom- bzw. Gasverteilernetzbetreiber und Gasfernleitungsnetzbetreiber wird auf dieser Ebene bspw. beschrieben, welche Elemente eine solche Regulierung haben soll. Fragen, die hier beantwortet werden, sind zum Beispiel:

  • Wie lang ist eine Regulierungsperiode?
  • Gibt es einen individuellen Effizienzvergleich – für Strom und Gas?
  • Gibt es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und worauf findet er Anwendung?
  • Gibt es eine Anpassungsregelung für bestimmte Kostenarten (dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten, Kapitalkosten)?
  • Gibt es weiterhin Sonderregelungen für kleine Netzbetreiber im Sinne eines vereinfachten Verfahrens und wenn ja, welche?

Verfahren

Verfahren der Großen Beschlusskammer Energie im Bereich der Rahmenfestlegungen finden Sie hier.
Festlegung „Rahmenfestlegung ÜNB“ – Festlegungsverfahren zur Bestimmung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber [GBK-25-01-1#2]
Festlegung „Ergänzung der Festlegung WANDA“ – Festlegungsverfahren zur Ergänzung der Festlegung WANDA [GBK-24-01-2#2]
Festlegung "RAMEN" - Festlegungsverfahren eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3]
Festlegung "WANDA" - Festlegungsverfahren zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) [GBK-24-01-2#1]


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