Rah­men­fest­le­gun­gen (Ebe­ne 1)

Potenzielle Regelungsinhalte für die Rahmenfestlegung der Ebene 1 sind, nach welcher Grundsystematik die Strom- bzw. Gasverteilernetzbetreiber, Gasfernleitungsnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber künftig reguliert werden sollen. Zu beschreiben ist dann auf dieser Ebene auch, welche Elemente eine solche Regulierung haben soll. Fragen, die sich hier stellen, sind zum Beispiel:

  • Wie lang ist eine Regulierungsperiode?
  • Gibt es einen individuellen Effizienzvergleich – für Strom und Gas?
  • Gibt es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor?
  • Gibt es eine Anpassungsregelung für bestimmte Kostenarten (dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten, Kapitalkosten)?
  • Gibt es weiterhin Sonderregelungen für kleine Netzbetreiber im Sinne eines vereinfachten Verfahrens und wenn ja, welche?

Verfahren

Verfahren der Großen Beschlusskammer Energie im Bereich der Rahmenfestlegungen finden Sie hier.
Festlegung "RAMEN" - Einleitung eines Verfahrens zur Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3]
Festlegung "WANDA" - Festlegungsverfahren zu Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA) [GBK-24-01-2#1]


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