Beschlusskammer 5
Missbrauchsaufsicht
Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Aufsichtsbefugnis über missbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Postdienstleistungsunternehmens.
Befugnisse der Beschlusskammer 5:
- Aufforderung zur Einstellung des missbräuchlichen Verhaltens
- Auferlegung missbrauchsverhindernden Verhaltens
- Untersagung missbräuchlichen Verhaltens
- Unwirksamkeitserklärung von Verträgen