Be­schluss­kam­mer 5

Netzzugangsregulierung


Der auf einem Markt für Briefdienstleistungen marktbeherrschende Anbieter muss anderen Anbietern von Postdienstleistungen Zugang zu seinem Netz gewähren. Der Zugangsanspruch kann abgelehnt werden, wenn hierfür sachliche Rechtfertigungsgründe bestehen bzw. dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Die Netzzugangsregulierung enthält den Zugang zu:

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