Als weiteren Beitrag für die europäische Marktintegration, zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und zur Förderung des Verbunds der Gasnetze hat die Europäische Kommission den Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen (NC TAR) erlassen. Darüber hinaus wurde von der Europäischen Kommission einen Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen (NC CAM) festgelegt. U.a. sieht der NC CAM ein einheitliches, unionsweites Verfahren für das Angebot neu zu schaffender Kapazitäten (Incremental-Verfahren) vor. Auf Grundlage dieser EU-Verordnungen führt die Beschlusskammer 9 regelmäßig folgende Verfahren durch:
REGENT:
Festlegung wesentlicher Bestimmungen für die Entgeltbildung im Fernleitungsnetz, insbesondere der Referenzpreismethode für die Bildung der Fernleitungsentgelte, der Speicherrabatte und Methoden zur Bildung von Systemdienstleistungsentgelten gemäß Art. 26, 27 NC TAR.
AMELIE:
Einführung eines Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern gemäß Art. 10 NC TAR.
MARGIT:
Festlegung von Multiplikatoren, von saisonalen Faktoren und von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten sowie ggf. von Rabatten an Einspeisepunkten von LNG-Anlagen an Kopplungspunkten gemäß Art. 9, 15, 16, 28 NC TAR.
Incremental-Verfahren:
Verfahren für das Angebot neu zu schaffender Kapazitäten gemäß Art. 28 NC CAM.