Beschlusskammer 6
Aktenzeichen | Verfahren | Antragsteller | Betroffener |
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BK6-23-333 | Genehmigung des geänderten Vorschlags der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) aus Deutschland und Tschechien gem. Art. 33 Abs. 1, Art. 58 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2017/2195 (EB-Verordnung) für die Erstellung gemeinsamer harmonisierter Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Regelleistung für automatische Frequenzwiederherstellungsreserven an der Grenze zwischen Deutschland und Tschechien sowie Genehmigung des geänderten Vorschlags der ÜNB aus Deutschland, Österreich und Tschechien gem. Art. 33 Abs. 6 EB-Verordnung für eine Methode der probabilistischen Bestimmung der Verfügbarkeit grenzüberschreitender Übertragungskapazität nach Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes | ÜNB | |
BK6-23-102 | Genehmigung des Änderungsvorschlags für die Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag) gemäß Art. 4, 5 Abs. 4c i.V.m. Art. 18 Abs. 1b und Abs. 6, Art. 6 Abs. 3 VO (EU) 2017/2195 | ÜNB | |
BK6-23-072 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilernetzbetreiber (VNB), welche ein Hochspannungsnetz betreiben, gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG, und zur Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen der Spannungsebenen Niederspannung und Mittelspannung von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) gem. § 12h Abs. 4 EnWG | von Amts wegen | ÜNB und VNB |
BK6-23-037 | Festlegungsverfahren zu den Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE FNN) nach § 49 Absatz 2 Satz 2 EnWG | von Amts wegen | VDE FNN |
BK6-23-029 | Aufsichtsmaßnahmenverfahren gem. § 65 EnWG wegen: Verstoßes gegen die Pflicht zur Anzeige der Beendigung der Belieferung von Haushaltskunden | von Amts wegen | Jura Power GmbH & Co. KG |