Mess­stel­len­ver­trag

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs im Bereich Elektrizität für Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen durch den Messstellenbetreiber. Mögliche Vertragspartner des Messstellenbetreibers sind dabei sowohl Anschlussnutzer bzw. –nehmer als auch Lieferanten, die als Anbieter kombinierter Verträge agieren.

Flankiert wird der Messstellenvertrag durch das nach § 54 MsbG erforderliche Formblatt, das als Anlage beizufügen ist, sofern der Vertragspartner ein Anschlussnutzer ist.

Aktuell gültige Fassung

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Bislang gültige Versionen

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Laufende Verfahren

Mitteilungen zum Messstellenvertrag

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