Systemdienstleistungen / Systemsicherheit
Die Durchführung von Genehmigungsverfahren aus den Verordnungen
- (EU) 2017/1485 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SO-VO) und
- (EU) 2017/2196 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes (ER-VO)
liegt seit dem 04.03.2021 im Zuständigkeitsbereich der Energieabteilung (Referat 622).
Die weitere Verfahrensführung können Sie unter www.bundesnetzagentur.de -> Elektrizität und Gas -> Handel und Vertrieb -> EU Genehmigungsvefahren verfolgen.
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