Wechselprozesse im Messwesen (WiM)
- Aktuell gültige Fassung
- Zukünftig gültige Fassung
- Bislang gültige Fassungen
- Laufende Verfahren
- Mitteilungen zur Festlegung WiM
- Archiv
Aktuell gültige Fassung
WiM, gültig seit 01.10.2023 (konsolidierte Lesefassung) (PDF / 9 MB)
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-22-128 (Beschluss vom 21.11.2022)
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-22-128 (Beschluss vom 21.11.2022)
Zukünftig gültige Fassung
WiM, gültig ab 04.04.2025
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-24-174 (Beschluss vom 24.10.2024)
Anlage 2a, WiM Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse (Lesefassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 2b, WiM Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten (Lesefassung) (pdf / 4 MB)
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-24-174 (Beschluss vom 24.10.2024)
Anlage 2a, WiM Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse (Lesefassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 2b, WiM Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten (Lesefassung) (pdf / 4 MB)
Bislang gültige Fassungen
Laufende Verfahren
---
Mitteilungen zur Festlegung WiM
Die bisherige Liste "Übersicht über Mitteilungen zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation" wurde aufgeteilt. In der nachfolgenden Liste sind nur Mitteilungen enthalten die sich auf die Festlegung WiM beziehen. Die ursprüngliche Nummerierung wurde beibehalten.
Nr. | Betreff | veröffentlicht: |
---|---|---|
3 | Erweiterung des Aufgabenumfangs für Messstellenbetreiber: Pflicht zur Übermittlung von Messwerten an den ESA | 07.02.2024 |
2 | Darstellung der zu übermittelnden Werte - Ergänzung der Wertetabelle in der WiM aufgrund des EEG 2021 | 02.07.2021 |
1 | Fehlerkorrekturen | 19.01.2017 |