Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag
Der Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag (MSB-RV) regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Mess- und Marktlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern zwischen dem Netzbetreiber und einem nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber, der im Netzgebiet des Netzbetreibers zuständig ist. Der MSB-RV betrifft dabei sowohl konventionelle Messtechnik als auch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme.
Aktuell gültige Fassung
Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag, gültig seit 01.10.2017 (pdf / 65 KB)
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-17-042 (Beschluss vom 23.08.2017);
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-17-042 (Beschluss vom 23.08.2017);