BK6-14-044

Beschlusskammer 6

Festlegungsverfahren zur Änderung des Bilanzkreisvertrages

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 27 Abs. 1 Nr. 15 und 16 StromNZV ermöglicht es der Bundesnetzagentur Festlegungen zum Bilanzkreisvertrag nach § 26 StromNZV und den Grundsätzen der Fahrplanabwicklung und dem untertägigen Handel nach § 5 StromNZV zu treffen.
Der Bilanzkreisvertrag ist in seiner aktuellen Fassung vom 29.06.2011 (BK6-06-13) gültig. Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 04.12.2013 gem. Ziffer 19 des Bilanzkreisvertrages einen Antrag auf Anpassung des Bilanzkreisvertrages zur Vermeidung von Missbrauch gestellt.
In der Vergangenheit kam es zu Fällen von Fahrplanmissbrauch, die nicht zu vernachlässigende finanzielle Schäden verursacht haben. Daher wurden die Regelungen im vorliegenden Konsultationsentwurf des Bilanzkreises dementsprechend angepasst, um die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadenseintritts deutlich zu reduzieren.
Die ständige Sicherstellung eines zuverlässigen Systembetriebes erfordert ein effektives und reibungsloses Zusammenwirken auch zwischen Bilanzkreisverantwortlichen und Übertragungsnetzbetreibern. Dies wird mit dem Standard Bilanzkreisvertrag gewährleistet.
In letzter Zeit wurden der Beschlusskammer mehrfach Fälle gemeldet bei denen das untertägige Handeln einzelner Bilanzkreisverantwortlicher ein Risiko für den zuverlässigen Systembetrieb bedeutet haben könnte. Deshalb sieht die Beschlusskammer darüber hinaus auch diesbezüglich Änderungsbedarf beim Bilanzkreisvertrag und den Grundsätzen zur Fahrplanabwicklung.
Letztlich wird die Prozessbeschreibung „Fahrplanabwicklung in Deutschland“ in der Version 3.3 zusätzlich zum Bilanzkreisvertrag zur Konsultation gestellt.
Alle Konsultationsteilnehmer sind aufgefordert, zu den Inhalten ausführlich schriftlich Stellung zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Punkte, zu denen eine weitere Detaillierung für erforderlich gehalten wird.

Die Abgabe der Konsultationsbeiträge ist möglich bis

Montag, 07. Juli 2014 (Eingang hier).

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme nach Möglichkeit ausschließlich per E-Mail an poststelle.bk6@bnetza.de. Anlagen zur E-Mail werden erbeten als Word-Format (.DOC) oder als PDF mit kopierbarem Text. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, wird um Zusendung einer veröffentlichungsfähigen, geschwärzten Fassung gebeten.

Anlagen:

Beschlussentwurf - Konsultation (pdf / 55 KB)

Bilanzkreisvertrag - Konsultationsentwurf (pdf / 196 KB)

Prozessbeschreibung "Fahrplanabwicklung in Deutschland" (pdf / 715 KB)

Entwurf zur Änderung der Festlegung MaBiS (pdf / 49 KB)

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