BK1-19-001 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfes nach § 12 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Marktdefinition und –analyse über den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang (Markt Nr. 3a der Märkte-Empfehlung 2014)

Die nachfolgende Datei wird gemäß § 12 Absatz 1 TKG als Konsultationsentwurf zur Marktdefinition und –analyse über den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang (Markt Nr. 3a der Märkte-Empfehlung 2014) veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind nach § 12 Absatz 1 Satz 3 TKG geschwärzt.

Zu dem Entwurf kann gem. § 12 Absatz 1 TKG bis zum 01.07.2019 Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die

Bundesnetzagentur
Dienststelle 116d
Postfach 8001
53105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse 116-postfach@bnetza.de.

Sofern die Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um Übersendung einer zusätzlichen geschwärzten Fassung gebeten. Wenn Sie keine geschwärzte Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und veröffentlicht werden kann.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK1-19-001_Konsultationsentwurf (PDF / 6 MB)

Im Rahmen des Marktanalyseverfahrens hat die Bundesnetzagentur die WIK-Consult GmbH am 05.11.2018 mit der Anfertigung eines Gutachtens beauftragt, welches die Realisierbarkeit von potenziell anzunehmenden Vorleistungsprodukten in Kabelnetzen auf Basis des DOCSIS-Standards zum Gegenstand hat. Das Gutachten in öffentlicher Fassung kann über unten stehenden Link eingesehen werden.

Kabelgutachten der WIK-Consult (pdf / 734 KB)

BK 1-19/001

Ergebnisse des Anhörungsverfahrens

Entscheidung

Stand: 27.05.2019

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