Effizienzvergleich
Um Erlösobergrenzen zu bestimmten, ist ein bundesweiter Effizienzvergleich durchzuführen. Dieser dient dazu, individuelle Effizienzwerte für die Netzbetreiber zu ermitteln. Aufgedeckte Ineffizienzen müssen während einer Regulierungsperiode (RP) vollständig abgebaut werden.
- Vereinfachtes Verfahren
- Effizienzvergleichsverfahren
- Aufwands- und Vergleichsparameter
- Weitere Informationen
Die Teilnahme am Effizienzvergleich ist für alle Netzbetreiber mit mehr als 30.000 angeschlossenen Kunden verpflichtend (Regelverfahren).
Die ÜNB unterliegen gesonderten Regelungen zum Effizienzvergleich gem. § 22 ARegV
Vereinfachtes Verfahren
Netzbetreiber mit weniger als 30.000 angeschlossenen Kunden können sich mit der Teilnahme am vereinfachten Verfahren (Vgl. § 24 ARegV) für einen pauschal ermittelten Effizienzwert entscheiden, der sich aus dem gewichteten Durchschnitt aller Effizienzwerte des Effizienzvergleichs der vorangegangenen Regulierungsperiode bestimmt.
Regulierungsperiode | Effizienzwert (in Prozent) |
---|---|
4. Regulierungsperiode | 97,01 |
3. Regulierungsperiode | 96,69 |
2. Regulierungsperiode | 96,14 |
1. Regulierungsperiode | 87,50 |
Effizienzvergleichsverfahren
Grundlage für die Durchführung des Effizienzvergleichs der VNB sowie die Bestimmung der individuellen Effizienzvorgaben sind die §§ 12 bis 16 i. V. m. Anlage 3 ARegV.
Die Methoden zur Durchführung des Effizienzvergleichs sind gem. Anlage 3 ARegV die Dateneinhüllungsanalyse (DEA) und die Stochastische Effizienzgrenzenanalyse (SFA).
Die DEA ist eine Methode, in der die optimalen Kombinationen von Aufwand (Input) und Leistung (Output) aus einem linearen Optimierungsproblem resultieren. Durch die DEA erfolgt die Bestimmung einer Effizienzgrenze aus den Daten aller in den Effizienzvergleich einzubeziehenden Unternehmen und die Ermittlung der relativen Positionen der einzelnen Unternehmen gegenüber dieser Effizienzgrenze.
Die DEA zählt zu den nicht-parametrischen Methoden, d. h. es ist a priori kein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) zu unterstellen. (Vgl. Anlage 3 ARegV).
Die SFA ist eine parametrische, stochastische Methode, d. h. es muss a priori ein funktionaler Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) unterstellt werden. Dafür wird eine Regressionsanalyse durchgeführt, mit der ein statistischer Zusammenhang zwischen Aufwand (Input) und Leistung (Output) identifiziert und die Stärke dieses Zusammenhangs bestimmt werden kann. Auf Basis der Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den regressionsanalytisch geschätzten Kosten werden anschließend die Ineffizienzen der Netzbetreiber ermittelt.
Aufwands- und Vergleichsparameter
Weiterhin sind sogenannte Aufwands- und Vergleichsparameter zu bestimmen. Bei den Aufwandsparametern handelt es sich zum einen um die Gesamtkosten abzüglich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten. Zum anderen werden bei dem weiteren Aufwandsparameter die in den Gesamtkosten enthaltenen Kapitalkosten hinsichtlich der Nutzungsdauern und Anschaffungszeitpunkte standardisiert, um diesbezügliche Unterschiede zu verstetigen.
Die Vergleichsparameter sind gemäß den Vorgaben aus § 13 ARegV zu bestimmen.
Auf Basis einer Kostentreiberanalyse wird mittels der Aufwands- und Vergleichsparameter das Modell für die Ermittlung von Effizienzwerten festgelegt.
Weitere Informationen
Gutachten Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber Strom 4. Regulierungsperiode
Gutachten Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber Strom 3. Regulierungsperiode
Veröffentlichung von Effizienzwerte gemäß § 31 ARegV 2. Regulierungsperiode
[02.03.2016]
Gutachten Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber Strom 2. Regulierungsperiode
[06.03.2014]
Gutachten Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber Strom 1. Regulierungsperiode