Rah­men­fest­le­gun­gen (Ebe­ne 1)

Potenzielle Regelungsinhalte für die Rahmenfestlegung der Ebene 1 sind, nach welcher Grundsystematik die Strom- bzw. Gasverteilernetzbetreiber, Gasfernleitungsnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber künftig reguliert werden sollen. Zu beschreiben ist dann auf dieser Ebene auch, welche Elemente eine solche Regulierung haben soll. Fragen, die sich hier stellen, sind zum Beispiel:

  • Wie lang ist eine Regulierungsperiode?
  • Gibt es einen individuellen Effizienzvergleich – für Strom und Gas?
  • Gibt es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor?
  • Gibt es eine Anpassungsregelung für bestimmte Kostenarten (dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten, Kapitalkosten)?
  • Gibt es weiterhin Sonderregelungen für kleine Netzbetreiber im Sinne eines vereinfachten Verfahrens und wenn ja, welche?

Laufende Verfahren

Laufende Verfahren der Großen Beschlusskammer Energie im Bereich der Rahmenfestlegungen finden Sie hier.

Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zu "Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus (WANDA)" [Aktenzeichen: GBK-24-01-2#1]

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat die Konsultation zur Festlegung von Bestimmungen zur Bildung der für den Zugang zum Wasserstoff-Kernnetz zu erhebenden Netzentgelte und zur Einrichtung eines für eine gewisse Dauer wirksamen Amortisationsmechanismus – kurz: WANDA – gestartet. Die Konsultation bietet den Marktteilnehmern Gelegenheit zur Stellungnahme.

Anlass für die Festlegung sind die neuen Befugnisse der Bundesnetzagentur zur Regulierung der Wasserstoffnetze sowie der bevorstehende Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes. Wasserstoff spielt eine Schlüsselrolle bei der Energiewende. Neben der grundsätzlichen Verfügbarkeit von wettbewerbsfähigem Wasserstoff ist insbesondere eine leistungsfähige Infrastruktur entscheidend für einen erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Mit Hilfe des Wasserstoff-Kernnetzes wird eine Infrastruktur geschaffen, die den nationalen Transport von Wasserstoff ermöglicht.

Mit WANDA werden Regelungen zur Regulierung der Netzentgelte im Wasserstoff-Kernnetz geschaffen. Neben der grundsätzlichen Errichtung eines regulatorischen Grundgerüsts zur Netzentgeltbildung schafft die Festlegung die wesentlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen für Investitionen in das Kernnetz.

Beim Aufbau einer Wasserstoff-Transportinfrastruktur gilt es insbesondere zur Anfangszeit, ein Ungleichgewicht zwischen der Nachfrage nach Transportdienstleistungen einerseits und den Kosten der Netze andererseits auszugleichen. Während der Markt für Wasserstoff sich erst noch entwickeln muss und somit auch die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes im Zeitverlauf erst allmählich zunehmen wird, ist der Aufbau des Netzes schon von Beginn an mit hohen Kosten verbunden. Es muss folglich sichergestellt werden, dass die Investitionen für den Aufbau der Infrastruktur wieder erlöst werden können, ohne dass dies mit zu hohen und somit nicht mehr marktgängigen Netzentgelten einhergeht.

Das dargestellte Problem wird durch die Festlegung eines Hochlaufentgelts gelöst, welches ab dem Jahr 2025 einheitlich an sämtlichen Ein- und Ausspeisepunkten zur Anwendung kommt. Dieses Hochlaufentgelt soll eine Refinanzierung der initialen Kosten des Kernnetzes bis zum Jahr 2055 ermöglichen und dabei möglichst über den gesamten Zeitraum konstant und vorhersehbar bleiben.

Die angedachte Amortisationsphase bis zum Jahr 2055 lässt sich grundsätzlich in zwei Phasen unterteilen. Während die Netzbetreiber in der ersten Phase noch Mindererlöse erwirtschaften werden, wird das Hochlaufentgelt in der zweiten Phase zu Erlösen führen, die oberhalb der Kosten liegen, also Mehrerlöse generieren. Durch eine Verbuchung der anfänglichen Mindererlöse auf einem intertemporalen Kostenallokationskonto wird die spätere Rückverdienung der Netzkosten ermöglicht.

Eine nähere Erläuterung und Einordnung des Beschlussinhalts finden Sie hier: Begleitdokument (pdf / 151 KB)

Die Große Beschlusskammer Energie hat das Verfahren am 09.04.2024 unter dem Aktenzeichen GBK-24-01-2#1 eröffnet.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.04.2024 (Eingang) gegeben.
Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „WANDA, GBK-24-01-2#1“ an gbk@bnetza.de zu senden.
Bitte nutzen Sie dafür die Vorlage für die Stellungnahme (xlsx / 63 KB) .

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder persönliche Daten – auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Nähere Informationen zur Transparenz


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