Berechnungsgrundlage: Multiplizieren Sie den voraussichtlichen Jahresverbrauch mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Den Wert des Produkts addieren Sie mit der Jahresgrundgebühr. Als Ergebnis erhalten Sie den Gesamtbetrag, der durch die Anzahl aller zu zahlenden Abschläge geteilt wird. Final erhalten Sie Ihren monatlichen Abschlag.
Preise und Abschläge
Aus welchen Bestandteilen setzen sich Strom- und Gaspreis zusammen? Wie kann der Abschlag berechnet werden? Wir beantworten Ihre Fragen rund um Preise und Abschlagszahlungen.
- Strom- und Gaspreise
- Abschläge
- Preisbestandteile und Tarife
- Hintergrundinformationen zu Preisen bzw. Preisbestandteilen
Informationen zu Entlastungen aufgrund hoher Energiepreise – wie beispielsweise zur Strom- und Gaspreisbremse – finden Sie hier.
Strom- und Gaspreise
Jeder Lieferant kalkuliert seine Tarife selbst. Eine staatliche Genehmigung der Preise gibt es nicht. Lieferanten müssen sich bei einer Preisänderung an die vertraglich vorgegebenen Vereinbarungen und die gesetzlichen Vorgaben halten.
Für Sie als Verbraucherin und Verbraucher gilt insbesondere:
- Eine vertraglich vereinbarte Preisbindungsklausel/Preisgarantie kann eine Preiserhöhung ausschließen.
- Preisänderungen müssen Ihnen einen Monat bevor die Änderung gelten soll mitgeteilt werden.
- Der Lieferant muss Sie über den Grund, die Voraussetzungen und den Umfang der Änderung informieren.
- In der Regel haben Sie bei einer Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Lieferanten zu wechseln.
Wenn der Lieferant die Voraussetzungen für eine Preisänderung nicht erfüllt und die Preisänderung unzulässig ist, können Sie folgendes tun:
- Widersprechen Sie der Preisänderung. Geben Sie an, weshalb Sie die Preisänderung für unzulässig halten (zum Beispiel, weil eine Preisgarantie besteht oder die Informationsfrist nicht eingehalten wurde).
- Die Klärung mit dem Lieferanten dauert länger? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie - unabhängig von dem Ausgang der Streitigkeit - bei diesem Lieferanten bleiben wollen oder nicht. Sie können auch vorsorglich den Vertrag kündigen.
- Kündigen Sie den Vertrag (Sonderkündigung), wenn Sie lieber von einem anderen Lieferanten beliefert werden wollen.
Sollte der Lieferant nicht auf Ihr Schreiben reagieren, können Sie ein Beschwerde- und anschließendes Schlichtungsverfahren durchführen.
FAQ
Wo bekomme ich Informationen über aktuelle Strom- und Gaspreise?
Wie kann ich mich auf hohe Energiekosten vorbereiten?
Preiserhöhung – Was kann ich tun?
Sonderregelung: Preisanpassung wegen geänderter Steuern, Abgaben und Umlagen
Wie erkenne ich eine versteckte Preiserhöhung?
Preisgarantie (vertragliche Preisbindungsklausel)
CO2-Bepreisung (Emissionshandel) und die Auswirkungen auf den Energiepreis
Abschläge
Die Abschlagshöhe ergibt sich aus dem vereinbarten Tarif und Ihrem voraussichtlichen Verbrauch. Eine Erhöhung kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn entweder der Preis gestiegen ist oder sich Ihr prognostizierter Verbrauch verändert hat.
Wie müssen Abschlagzahlungen berechnet werden?
Was kann ich bei Abschlagserhöhungen und/oder fehlerhaften Abbuchungen tun?
Wie kann ich als Mieterin bzw. Mieter meinen Energieverbrauch und meine Heizkosten regelmäßig selber überprüfen?
Wann muss ich eine Vorauszahlung für die Energielieferung leisten?
Preisbestandteile und Tarife
Ihr Strom- und Gaspreis setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Diese können flexibel nach Verbrauch oder fest vereinbart sein.
Arbeitspreis (Energie)
Die wichtigste Größe für die Höhe der Strom- oder Gasrechnung ist in der Regel der sogenannte Arbeitspreis:
- Dieser wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben.
- Je mehr Kilowattstunden Sie verbrauchen, desto höher fällt Ihre Jahresrechnung aus.
Der Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch wird zum Grundpreis addiert und ergibt so Ihren Abrechnungsbetrag auf der Jahresrechnung.
Grundpreis (Energie)
Dieser Bestandteil des Energiepreises ist - im Gegensatz zum Arbeitspreis - vom Verbrauch unabhängig und wird in Euro pro Monat oder auch Euro pro Jahr angegeben. Er macht üblicherweise einen deutlich kleineren Anteil an der Gesamtrechnung aus.
Inzwischen gibt es Lieferanten, die keinen oder einen sehr geringen Grundpreis verlangen. Solche sogenannten linearen Tarife bieten Anreize zum Energiesparen und sind für Verbraucherinnen/Verbraucher vorteilhaft, weil jede eingesparte Kilowattstunde die Energiekosten direkt mindert.
Haben Sie allerdings einen hohen Strombedarf (z.B. wegen einer Wärmepumpe oder anderen verbrauchsintensiven Geräten), ist es für Sie oft günstiger, einen Tarif mit einem ggf. höheren Grundpreis und dafür einen niedrigeren Arbeitspreis zu wählen.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Muss mein Energielieferant Änderungen von Abgaben, Steuern und Umlagen eins zu eins an mich weitergeben?
Hintergrundinformationen zu Preisen bzw. Preisbestandteilen
Die Energiewende hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die sogenannten Netzentgelte. Diese Entgelte sind Teil des Strompreises. Wir erläutern Ihnen einige Zusammenhänge.
Investitionen für effizienten Netzbetrieb
Steigende Anzahl von Solaranlagen
Was sich rund um den Jahreswechsel 2023/24 bei den Strom- und Gaspreisen geändert hat, erfahren Sie hier.
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Kontakt
Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr