Meldestelle für Hinweisgebende (Whistleblower)
Sie sind beruflich im Postbereich tätig und haben im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit Rechtsverstöße bemerkt?
Natürliche Personen (Hinweisgebende) können im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangte Informationen über Verstöße gegen einschlägige Rechtsvorschriften des Postgesetzes und gegen allgemeine sozial- oder arbeitsrechtliche Vorschriften des Postsektors an die Bundesnetzagentur melden. (gemäß § 74 PostG)
Alternativ stehen Ihnen die unten angegebenen Kommunikationskanäle zur Verfügung.
Datenschutzhinweis:
Hinsichtlich der Vertraulichkeit Ihrer Identität als hinweisgebende Person werden insbesondere die §§ 8, 9 Abs. 1 sowie § 28 Abs. 3 des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) beachtet, d.h. das Vertraulichkeitsgebot und etwaige Ausnahmen hiervon sowie die Vorschrift für eine Akteneinsicht für Beteiligte unter Wahrung bestehender Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten.
Unter Wahrung dieser Vorgaben dokumentieren und verarbeiten wir eingehende Meldungen und eingegangene Informationen. Diese werden
- bei der Auswahl der zu prüfenden Unternehmen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 PostG berücksichtigt und
- an andere zuständige Behörden weitergegeben, soweit die Informationen für deren Tätigkeit relevant sind.
Darüber hinaus sind wir als Bundesnetzagentur gemäß § 74 Abs. 4 PostG befugt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist.
Kontakt
Meldestelle für Hinweisgebende - Post, Referat 314
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Tel.: +49 228 14 - 2160
E-Mail: meldestelle-hinweise-postbeschaeftigte@bnetza.de