Ermittlung des Effizienzwerts
- Grundsätzliches
- Effizienzvergleich bei Verteilernetzbetreibern (Strom und Gas)
- Effizienzvergleich bei Stromübertragungsnetzbetreibern
- Effizienzvergleich bei Gasfernleitungsnetzbetreibern
Im Anschluss an die Kostenprüfung wird für die im Regelverfahren befindlichen Netzbetreibern ein bundesweiter Effizienzvergleich durchgeführt.
Dafür sind sogenannte Vergleichs- und Aufwandsparameter entscheidend. Diese spiegeln die Versorgungsaufgabe in den betroffenen Regionen und den betriebenen Aufwand für eben diese Versorgung wider.
Für Netzbetreiber im Regelverfahren wird der individuelle Effizienzwert mithilfe statistischer Methoden ermittelt.
Für die Verteiler- und Gasfernleitungsnetzbetreiber wurde dabei ein nationaler, für Stromübertragungsnetzbetreiber ein internationaler Effizienzvergleich durchgeführt.
Netzbetreiber mit einer geringen Anzahl angeschlossener Kunden können sich für die Teilnahme am vereinfachten Verfahren entscheiden. Sie unterliegen dann keinem Effizienzvergleich, sondern erhalten einen einheitlich ermittelten Effizienzwert. Dieser Effizienzwert bestimmt sich ab der 2. Regulierungsperiode als gewichteter durchschnittlicher Wert aller bereinigten Effizienzwerte. Grundlage sind die Ergebnisse des bundesweiten Effizienzvergleichs der vorangegangenen Regulierungsperiode.
Grundsätzliches
Die Effizienz eines Netzbetreibers lässt sich nur im Vergleich zu anderen Netzbetreibern ermitteln, nicht durch die isolierte Betrachtung der Kosten eines einzelnen Unternehmens.
Den Effizienzvergleich führt die Bundesnetzagentur vor Beginn einer Regulierungsperiode auf Grundlage der Kostenprüfung jeweils für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen durch.
Unterschieden wird zwischen den jeweiligen Netzbetreiberklassen:
- Strom: Verteiler- oder Übertragungsnetzbetreiber
- Gas: Verteiler- oder Fernleitungsnetzbetreiber
Es handelt sich um einen Gesamtkosten-Benchmark, der Kapital- und Betriebskosten gleichermaßen einbezieht.
Vom Effizienzvergleich ausgenommen sind die Kosten, die der Netzbetreiber dauerhaft nicht beeinflussen kann, z.B. die Kosten für die Inanspruchnahme vorgelagerter Netze.
Die Effizienz eines Netzbetreibers kann nicht allein durch die absolute Höhe seiner Kosten ermittelt werden. Vielmehr müssen die als betriebsnotwendig anerkannten Kosten im Verhältnis zur jeweiligen Versorgungsaufgabe beurteilt werden. So kann es also durchaus sein, dass ein Betreiber mit höheren Kosten trotzdem effizient arbeitet – seine Voraussetzungen sind lediglich andere. Daher wird im Rahmen des Effizienzvergleichs die jeweilige Versorgungsaufgabe der Netzbetreiber ihren individuellen Kosten gegenübergestellt und so die Kosteneffizienz der einzelnen Netzbetreiber im Vergleich zu den restlichen Netzbetreibern ermittelt.
Neben den Aufwandsparametern werden im Effizienzvergleich zur Abbildung der individuellen Versorgungsaufgabe und der Gebietseigenschaften Vergleichsparameter (auch "Strukturparameter") berücksichtigt (vgl. § 13 Abs. 3 ARegV).
In den beiden ersten Regulierungsperioden wurden dabei als Pflichtparameter zwingend in den Vergleich einbezogen:
- Anzahl der Anschluss- bzw. Ausspeisepunkte
- Fläche des versorgten Gebiets
- Systemlänge
- zeitgleiche Jahreshöchstlast
Durch die Novellierung der Anreizregulierungsverordnung ist diese Auswahl ab der 3. Regulierungsperiode nicht mehr verpflichtend.
Die Aufwandsparameter entsprechen den gemäß den Netzentgeltverordnungen ermittelten Kosten abzüglich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten. Eine Vergleichbarkeitsrechnung ermöglicht dabei eine Berücksichtigung von Verzerrungen, die insbesondere durch eine unterschiedliche Altersstruktur der Anlagen oder Abschreibungspraktiken entstehen könnten (vgl. § 14 ARegV).
Für Netzbetreiber im Regelverfahren wird so ein individueller Effizienzwert ermittelt und auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter Nennung des Namens veröffentlicht.
Für die Netzbetreiber, deren Effizienzwerte bei der Ermittlung geringer als 60 Prozent ausfallen bzw. für die wegen fehlender Datenübermittlung keine Effizienzwerte zu ermitteln sind, wird der Effizienzwert auf 60 Prozent festgelegt.
Effizienzvergleich bei Verteilernetzbetreibern (Strom und Gas)
Die Ermittlung des Effizienzwertes erfolgt mithilfe statistischer Methoden, bei denen die optimale Kombination von Aufwand und Leistung entweder aus einem linearen Optimierungsmodell resultieren (Dateneinhüllungsanalyse – DEA) oder in einen funktionalen Zusammenhang in Form einer Kostenfunktion gestellt werden (Stochastische Effizienzgrenzenanalyse – SFA).
Es ergeben sich daraus vier Effizienzwerte, von denen nach dem sogenannten Best-of-Four-Prinzip der beste Wert als angewandter Effizienzwert eingesetzt wird.
Für die 2. Regulierungsperiode wurde 2012 für insgesamt 186 Verteilernetzbetreiber Gas im regulären Verfahren der Effizienzvergleich durchgeführt und 2013 erfolgte der Effizienzvergleich für 179 Verteilernetzbetreiber Strom.
Vereinfachtes Verfahren
Netzbetreiber mit weniger als 30.000 (Strom) bzw. 15.000 (Gas) angeschlossenen Kunden können das "vereinfachte Verfahren" wählen und unterliegen dann keinem Effizienzvergleich (gem. § 24 ARegV).
Für diese Netzbetreiber wird der Effizienzwert als einheitlicher Effizienzwert ermitteltet. Dieser Effizienzwert bestimmt sich ab der 2. Regulierungsperiode als gewichteter durchschnittlicher Wert aller bereinigten Effizienzwerte. Für die Berechnung kommen die Ergebnisse des bundesweiten Effizienzvergleichs der vorherigen Regulierungsperiode zur Anwendung.
Für die 1. Regulierungsperiode hat die Anreizregulierungsverordnung für die Teilnehmer am vereinfachten Verfahren einen pauschalen Effizienzwert von 87,5 Prozent vorgegeben.
Für die 2. Regulierungsperiode lagen die ermittelten Effizienzwerte bei 96,14 Prozent (Strom) bzw. 89,97 Prozent (Gas).
Effizienzvergleich bei Stromübertragungsnetzbetreibern
Die individuellen Effizienzwerte der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wurden von der Bundesnetzagentur für die 4. Regulierungsperiode auf Grundlage einer relativen Referenznetzanalyse ermittelt. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Bestimmung von modellhaften Netzstrukturen und Anlagenmengengerüsten, die ein optimales Verhältnis von Kosten zu netzwirtschaftlichem Nutzen aufweisen (Referenznetz). Der ÜNB mit dem geringsten Abstand zum Referenznetz ist als effizient einzustufen (gem. § 22 Abs. 2 ARegV).
Für die deutschen ÜNB ergab sich ein durchschnittlicher Effizienzwert von 100 Prozent.
Effizienzvergleich bei Gasfernleitungsnetzbetreibern
Für die Ermittlung der Effizienzwerte der 2. Regulierungsperiode für die Gasfernleitungsnetzbetreiber (FNB) wurde ein nationaler Effizienzvergleich mit zwölf FNB durchgeführt.
Bis auf einen Netzbetreiber mit 95 Prozent erreichten die anderen FNB einen Effizienzwert von 100 Prozent.
Stand: 21.03.2017