Vorhaben auf der Unionsliste
Seit Juni 2022 gilt die überarbeitete Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E-VO, 2022/869).
Einen zentralen Regelungsbereich der TEN-E-VO bildet das Auswahlverfahren von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common interest - PCI) und Vorhaben von gegenseitigem Interesse (projects of mutual interest - PMI). PCI sollen Lücken in der Infrastruktur des europäischen Energienetzes schließen und zeichnen sich durch einen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen für mindestens zwei Mitgliedstaaten aus. Als PMI bezeichnete Infrastrukturprojekte verbinden die Energienetze der Union mit denen von Drittländern. PCI und PMI werden in einer Unionsliste zusammengeführt, die alle zwei Jahre als delegierter Rechtsakt durch die Kommission erlassen wird.
Die TEN-E-VO erleichtert die rechtzeitige Durchführung von Vorhaben auf der Unionsliste durch die Straffung und engere Koordinierung der nationalen Genehmigungsverfahren. Durch die beschleunigte Umsetzung der Projekte können von den europäischen Energiemärkten abgeschnittene Regionen besser eingebunden, bestehende grenzüberschreitende Verbindungen gestärkt und erneuerbare Energien integriert werden. Gleichzeitig wird hierdurch ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet.
Die fünfte und aktuell gültige Unionsliste, die noch auf Grundlage der 2013 in Kraft getretenen TEN-E-VO (EU 347/2013) verabschiedet wurde, ist am 28. April 2022 in Kraft getreten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auch auf der Internetseite der Europäischen Kommission.
Welche deutschen Vorhaben auf der aktuellen unionsweiten Liste enthalten sind, können Sie auf www.netzausbau.de/pci einsehen.
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