Konzessionsabgabe
Gemeinden erhalten von Energie-Netzbetreibern eine Konzessionsabgabe (KA) als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen.
Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und richtet sich nach Ihrem Energieliefervertrag und teilweise auch nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.
Die KA-Sätze finden Sie in § 2 KAV.