Hand­lungs­op­tio­nen bei Ver­stö­ßen im Ener­gie­sek­tor

Der Verbraucherservice Energie hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern. Darüber hinaus leitet die Bundesnetzagentur aufsichtsrechtliche Schritte gegen auffällige Unternehmen ein. Weitere Institutionen unterstützen bei individuellen Anliegen und Problemen.

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist für Verbraucherinnen und Verbraucher die nationale Kontaktstelle, bei der sie Informationen zu ihren Rechten im Energiebereich, den geltenden Rechtsvorschriften und einem effektiven Vorgehen bei einer Auseinandersetzung mit einem Gas- oder Stromversorger erhalten. Handlungsoptionen sowie Problemlösungen sind Teil des Angebots vom Verbraucherservice.

Für individuelle Streitigkeiten mit Energieunternehmen ist eine außergerichtliche und kostenfreie Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vorgesehen.

Es steht Verbraucherinnen und Verbrauchern frei, vor Gericht den Klageweg gegen das jeweilige Unternehmen zu beschreiten. Wer diesen Schritt (noch) nicht einschlagen möchte, findet mit der Schlichtungsstelle Energie e. V. einen unabhängigen und neutralen Vermittler.

Einleitung von aufsichtsrechtlichen Verfahren

Bei fortdauernden Verstößen von Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz kann die Bundesnetzagentur aufsichtsrechtliche Schritte einleiten. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische und erhebliche Missstände ergeben.

Laufende Verfahren im Verbraucherschutz Energie
Informationen zum VerfahrenUnterlagenInhaltBetroffener EnergielieferantVerfahrensstand
Aufsichtsverfahren gem. § 65 EnWG
AZ: 522-4.07.01/4#1
PressemitteilungAufsichtsverfahren zur Überprüfung des Verdachts von Verstößen
- gegen die Regelungen zur Verbrauchsermittlung und
- die Pflicht der fristgemäßen Rechnungsstellung
Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH

Eingeleitet

öffentlich mündliche Verhandlung am 24. Januar 2025

Die Transparenz ihres Handelns ist der Bundesnetzagentur wichtig. Wir handeln im öffentlichen Auftrag und nehmen öffentliche Interessen wahr. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, ihre Entscheidungen samt der Begründung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen (§ 74 EnWG). Verfahrensbeteiligte müssen deswegen unverzüglich nach der Vorlage von Unterlagen diejenigen Teile kennzeichnen und begründen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten (§ 71 EnWG). Hinweise zur Schwärzung finden Sie hier.

Bitte nutzen Sie zur Begründung der vertraulichen Informationen diese Vorlage.

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Schlichtungsstelle Energie e. V.

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von individuellen Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Energieversorgungsunternehmen. Für Privatkunden bietet die Schlichtungsstelle ein außergerichtliches, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Klärung von Streitfällen an.

Wenn sich private Verbraucherinnen und Verbraucher vorher bereits erfolglos mit ihrer Beschwerde an das Unternehmen gewandt haben, können sie die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen, in dem sie einen Schlichtungsantrag stellen.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur keine personenbezogenen Beschwerden an die Schlichtungsstelle weitergeben. Eine direkte Kontaktaufnahme ist für den Antrag auf Schlichtung - gerade im Hinblick auf die Vollständigkeit der Unterlagen - erforderlich.

Verbraucherzentralen

Darüber hinaus bieten die Verbraucherzentralen individuelle Beratung und konkrete Hilfestellung. Sie können beispielsweise bei Verbraucherrechtsverstößen Unternehmen abmahnen und Unterlassungsklagen erheben.

Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher von demselben Problem betroffen sind, kann die Verbraucherzentrale Sammelklagen anstrengen. Die Zentrale informiert darüber auf ihrer Website. Sie können sich Sammelklagen anschließen, wenn Sie ebenfalls betroffen sind.

Hilfsangebote bei finanziellen Schwierigkeiten

Wenn Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie sich zuerst mit Ihrem Energielieferanten in Verbindung setzen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Darüber hinaus beraten und helfen Ihnen folgende Stellen bei Bedarf weiter:

  • Örtliche Sozialamt Ihrer Stadt/Gemeinde für Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Zuständiges Jobcenter für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
  • Zuständige Wohngeldstelle
  • Verbraucherzentralen für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung


Kontakt

Verbraucherservice Energie

Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr

Online: Kontaktformular des Verbraucherservice

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