Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage)
Mit dieser Umlage wird die bundesweite Wälzung der Kosten geregelt, die bei den Netzbetreibern für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas anfallen. Sie wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt.
Der aktuelle Netzentwicklungsplan (NEP) definiert bis einschließlich 2027 konkrete Regionen und sieht den Abschluss der Umstellung bis Ende 2029 vor. Damit wäre die Marktraumumstellung im Zeitplan. Laut aktuellem Zwischenbericht der Fernleitungsnetzbetreiber sind inzwischen über 75 Prozent der Umstellungen abgeschlossen.
Der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben und zwar an den Ausspeisepunkten zu
- direkt angeschlossenen Letztverbrauchern,
- nachgelagerten Netzbetreibern,
- Speichern und
- an Ausspeisestellen an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten.
Höhe der Marktraumumstellungsumlage in Euro/ kWh / h / a
| 2025 | 0,6713 |
| 2026 | 0,7189 |
Weitere Informationen insbesondere zum Umsetzungsstand und Zwischenberichte finden Sie hier und auf der Website der FNB Gas.