Mark­trau­mum­stel­lungs­um­la­ge

Mit dieser Umlage wird die bundesweite Wälzung der Kosten geregelt, die bei den Netzbetreibern für die Umstellung von L-Gas auf H-Gas anfallen. Sie wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt.

Der Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung wird zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben und zwar an den Ausspeisepunkten zu

  • direkt angeschlossenen Letztverbrauchern,
  • nachgelagerten Netzbetreibern,
  • Speichern und
  • an Ausspeisestellen an Grenz- und Marktgebietsübergangspunkten.
Höhe der Marktraumumstellungsumlage 2024:
0,6711 Euro/ kWh / h / a)
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