Elektromobilität
Elektromobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien eröffnet die Möglichkeit, die Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge eine wichtige Voraussetzung für einen Umstieg.
Ladesäulenkarte
Die Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
Wie kann ich als Bertreiberin oder Betreiber einen öffentlichen Ladepunkt der Bundesnetzagentur melden, um auf der Ladesäulenkarte verzeichnet zu werden?
Ich habe eine öffentliche Ladeeinrichtung entdeckt, die nicht auf der Ladesäulenkarte verzeichnet ist
Falsche Angaben zu Ladeeinrichtungen auf der Ladesäulenkarte
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Alle Informationen zu öffentlichen Ladepunkten insbesondere zur Anzeige und dem Bezahlen finden Sie auf dieser Seite.
Kann ich an einem öffentlichen Ladepunkt auch ohne dauerhafte vertragliche Bindung spontan aufladen? (Punktuelles Aufladen)
Wie kann ich an öffentlichen Ladesäulen bezahlen?
Wie müssen Preise an Ladesäulen für Elektromobile ausgewiesen werden?
Wer kontrolliert die Preise beziehungsweise den Wettbewerb an den Ladesäulen?
Gibt es auch kostenlose Lademöglichkeiten?
Unterscheidung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkten
Private Ladepunkte (Wallbox)
Dürfen Elektromobile über die normale Haushaltssteckdose geladen werden?
Was muss ich beachten, wenn ich eine private Wallbox installiere?
Muss für meine Wallbox ein intelligentes Messsystem eingebaut werden?
Netzdienliche Steuerung der Wallbox
Gibt es spezielle Stromtarife für Wallboxen?
Welche Möglichkeiten gibt es, Wallboxen in Mehrfamilienhäusern zu installieren?
Meldungen und weitere Informationen
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Wofür ist die Bundesnetzagentur zuständig?
Muss ich meinen privaten Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur melden?
Müssen Elektrofahrzeuge oder Ladepunkte im Marktstammdatenregister registriert werden?
Begriffe
Ladeeinrichtung für Elektromobile (Ladesäule, Ladestation oder Wallbox)
Eine Ladeeinrichtung (Ladesäule, Ladestation oder Wallbox) kann einen oder mehrere Ladepunkte aufweisen.
Wallbox
Ladepunkt
Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die zum Aufladen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geeignet sowie bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann.
An einem Ladepunkt können eine oder auch mehrere unterschiedliche Ladesteckdosen bzw. Ladekupplungen vorhanden sein.
Man unterscheidet Normalladepunkte und Schnellladepunkte.
Normalladepunkt
An einem Normalladepunkt kann Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt geladen werden.
Normalladepunkte können sowohl mit der Möglichkeit des Wechselstrom- oder des Gleichstromladens aufgebaut sein.
Schnellladepunkt
An einem Schnellladepunkt kann Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt geladen werden.
Schnellladepunkte können mit der Möglichkeit des Wechselstrom- oder des Gleichstromladens aufgebaut sein.
Ladesteckdose
Eine Ladesteckdose ist fest in die Ladeeinrichtung verbaut. Zum Laden benötigt man zusätzlich ein externes Ladekabel.
Ladesteckdosen und Ladekupplungen werden dann zu einem gemeinsamen Ladepunkt zusammengefasst, wenn sich die Ladesteckdose und Ladekupplung nicht gleichzeitig verwenden lassen.
Ladekupplung
Die Ladekupplung ist über ein angeschlagenes Ladekabel fest mit einer Ladeeinrichtung verbunden und kann direkt zum Laden des Elektrofahrzeugs verwendet werden.
Ladesteckdosen und Ladekupplungen werden dann zu einem gemeinsamen Ladepunkt zusammengefasst, wenn sich die Ladesteckdose und Ladekupplung nicht gleichzeitig verwenden lassen.
Ladesäulenverordnung (LSV)
Am 17. März 2016 trat die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung, kurz LSV) in Kraft.
Sie definiert Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und schreibt die Anzeige von öffentlich zugänglichen Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur vor.
Seit ihrem Geltungsbeginn am 13.04.2024, werden die meisten Anforderungen unmittelbar in der AFIR definiert und finden sich daher nicht mehr im Verordnungstext der Ladesäulenverordnung.
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr