BE­REC

Body of European Regulators for Electronic Communications

Im Jahr 2010 wurde auf der Grundlage einer im Jahr 2018 überarbeiteten EU-Verordnung das Gremium BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communications) gegründet. BEREC soll eine stärkere Koordinierung der jeweiligen nationalen Regulierungspraxis durch eine möglichst einheitliche Anwendung des europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste bewirken, um so die Weiterentwicklung des Binnenmarkts für diesen Bereich zu fördern.

Organisation

Der Aufbau von BEREC folgt einem 2-Säulen-Modell, das der Tatsache Rechnung trägt, dass BEREC in der Gesamtheit keine EU-Agentur ist. Vielmehr bildet BEREC das gemeinsame Dach für zwei Einheiten: Zum einen für das eigentliche Beratungsgremium, den Regulierungsrat (Board of Regulators), den die Vertreter von 36 Regulierungsbehörden - teils mit Beobachterstatus - bilden. Zum anderen, und davon getrennt zu betrachten, für das BEREC-Sekretariat (Office), das eine Rechtspersönlichkeit nach Gemeinschaftsrecht besitzt. Letzteres wird von dem aus den Vertretern der EU-Regulierungsbehörden und einem Vertreter der EU-Kommission bestehenden Verwaltungsrat (Management Board) kontrolliert.

Konstantinos Masselos von der griechischen Regulierungsbehörde EETT ist der BEREC-Vorsitzende 2023. László Ignéczi leitet als Director das BEREC-Office, das seinen Sitz in Riga hat.

Arbeitsgruppen

Die Bundesnetzagentur nimmt nicht nur regelmäßig an den BEREC-Vollversammlungen und Treffen des sog. Contact Networks zur Vorbereitung der Vollversammlungen teil, sondern arbeitet auch engagiert in allen thematisch aufgeteilten Arbeitsgruppen von BEREC mit. So stellt sie eine der beiden Co-Vorsitzenden der Remedies-Arbeitsgruppe. Außerdem verfassen die Experten der Bundesnetzagentur in allen Arbeitsgruppen die jeweiligen Dokumente mit oder vertreten die Position der Bundesnetzagentur in den Abstimmungsprozessen.

Weitere Arbeitsgruppen decken beispielsweise Fragen zur Netzneutralität (Open Internet), Roaming, Verbraucherangelegenheiten (End User) oder die Auswirkungen von Over-The-Top-Diensten (OTT) ab. Die Aufgaben vieler Arbeitsgruppen ergeben sich auch 2022 aus den neuen Bestimmungen der 2018 verabschiedeten Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für den Telekommunikationssektor, des European Electronic Communications Codes (EECC). Für die kommenden Jahre wird weiterhin das Thema 5G im Fokus von BEREC stehen.

Schematischer Aufbau des Gremiums BEREC Aufbau von BERECAufbau von BEREC

Notifizierung geplanter Regulierungsmaßnahmen

Nicht zuletzt wirken die Experten der Bundesnetzagentur auch in den Ad-Hoc-Expertenteams mit, die BEREC im Falle einer "Phase II" beim sog. Notifizierungsverfahren nach Artikel 32 und 33 EECC einrichtet. Dabei sind die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet, bestimmte Maßnahmen wie Marktdefinitionen, Marktanalysen sowie darauf aufbauende Regulierungsverfügungen im Vorfeld bei der EU-Kommission anzuzeigen („notifizieren“). Stellt diese innerhalb von vier Wochen „ernsthafte Zweifel“ („serious doubts“) hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht fest, kann sie eine „Phase II“ mit einer vertieften Prüfung einleiten, während der die Regulierungsbehörde ihren Entwurf nicht verabschieden darf. Bei einer Phase II gibt BEREC eine Stellungnahme, die von einem dazu eingerichteten Ad-Hoc-Expertenteam erarbeitet wurde, zu den Notifizierungen der von den nationalen Regulierungsbehörden geplanten Marktregulierungsentscheidungen ab. Ein Veto der EU-Kommission auch für die Abhilfemaßnahmen gibt es jedoch nicht.

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