Jährliche Datenerhebung
Die Bundesnetzagentur erstattet dem Bundestag und dem Bundesrat über die Lage und die Entwicklung auf dem Gebiet des Postwesen Bericht (§ 84 Abs. 1 PostG).
Zu der Erfüllung dieser Aufgabe darf die Bundesnetzagentur von den im Postwesen tätigen Unternehmen und Vereinigungen von Unternehmen Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere über Umsatzzahlen verlangen (§ 90 Abs. 1 PostG).
Zu der Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgabe führt die Bundesnetzagentur jährlich eine Markterhebung durch. Es werden Angaben zur Beförderung von Briefen und Paketen sowie Kurier- und Expressdienstleistungen erhoben.
Zu diesem Zweck wurde ein Online-Portal eingerichtet, das eine schnelle, einfache und sichere Datenerhebung und Datenübermittlung ermöglicht. Zu Beginn der Markterhebung werden alle Postdienstleister per Brief angeschrieben und aufgefordert, ihre Daten zu übermitteln.
Die Markterhebung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, sich mit eigenen Daten einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen auf den Postmärkten zu verschaffen. Die Bundesnetzagentur analysiert die Veränderungsprozesse kontinuierlich und richtet ihre gesetzliche Aufgabe der Marktbeobachtung auch für die nächsten Jahre konsequent an den Entwicklungen aus.
Die Ergebnisse der aktuellen Markterhebung werden im Internetauftritt der Bundesnetzagentur unter Marktdaten veröffentlicht.