Stär­kung der Ver­brau­cher­rech­te

Änderungen und Neuregelungen in Gesetzen sowie Verordnungen stärken Ihre Rechte als Verbraucherin und Verbraucher. Ein Überblick.

Neue Regelungen für die Digitalisierung der Energiewende

Der Rollout/Einbau von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen wird beschleunigt.

Änderungen für die Regelungen der Preise in der Grund- und Ersatzversorgung

Bei den Preisen in der Grundversorgung darf seit dem 1. November 2022 nicht mehr zwischen Bestands- und Neukunden unterschieden werden.

  • Die Preise der Ersatzversorgung dürfen seit dem 29. Juli 2022 höher sein als die der Grundversorgung.
  • Die Preise in der Ersatzversorgung dürfen jederzeit zum ersten und fünfzehnten eines Monats angepasst werden.

Ankündigungsfristen für die Beendigung der Energiebelieferung

Seit dem 29. Juli 2022 müssen Energielieferanten frühzeitig anzeigen, wenn sie die Tätigkeit als Energielieferant beenden wollen:

  • Anzeige muss mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur erfolgen
  • Gleichzeitig müssen betroffene Haushaltskunden und der Netzbetreiber informiert werden.
  • Die Information muss ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht werden

Vereinfachte Kündigung im Internet

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Lieferanten auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton installieren:

  • Verträge, die elektronisch abgeschlossen werden können, müssen über den Button kündbar sein
  • Zugang der Kündigungserklärung ist sichergestellt

Laufzeit und Kündigungsfrist bei Energielieferverträgen

Bei Abschluss eines neuen Energieliefervertrages seit dem 1. März 2022 gelten die nachfolgenden Regelungen:

  • Die Erstlaufzeit darf weiterhin zwei Jahre betragen
  • Eine stillschweigende Verlängerung von einem Jahr ohne die Möglichkeit zwischenzeitlich zu kündigen, ist nicht mehr zulässig
  • Die Kündigungsfrist darf nach Ablauf der Erstlaufzeit maximal einen Monat betragen

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